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THG-Prämie für den Tesla Model YTHG-Prämie für den Tesla Model 3Model S und Model X: Auslaufmodelle bleiben berechtigtTesla als Firmenwagen oder im Leasing: Wer ist Halter?Verwechslungsgefahr? Bei Tesla kaum, diese Stolperfallen schonTHG-Prämie für den Tesla Model Y
Das Model Y ist nach dem VW ID.3 das zweithäufigste E-Auto in Deutschland: rund 106.200 Stück am 1. Januar 2026, 8,8 % mehr als ein Jahr zuvor (Kraftfahrt-Bundesamt, KBA). Der Bestand wächst 2026 weiter. Von Januar bis August wurden rund 21.400 Model Y neu zugelassen, damit gehört es wieder zu den zehn häufigsten E-Modellen des Jahres. Alle Tesla zusammen kamen auf rund 32.300 Neuzulassungen, im ganzen Jahr 2025 waren es rund 19.400.
Das Model Y gehört zur Klasse M1 und fährt ausschließlich mit Batterie. Die THG-Prämie Tesla ist beim Antrieb deshalb unkritisch. Mit dem Fahrzeugschein belegen Sie nur, dass Sie Halter sind.
Das Wichtigste als Video und in Kurzform für Tesla-Fahrer finden Sie auf der Seite THG-Prämie für Ihren Tesla.
THG-Prämie für den Tesla Model 3
Vom Model 3 sind rund 81.400 Fahrzeuge zugelassen (Stand 1. Januar 2026), 1,1 % mehr als im Vorjahr. Zusammen machen Model 3 und Model Y rund 93 % des gesamten Tesla-Bestands von rund 201.000 Fahrzeugen aus. Wer einen Tesla fährt, fährt also fast immer eines dieser beiden Modelle.
Auch das Model 3 gehört zur Klasse M1 und ist ohne Einschränkung berechtigt. Die Klasse prüfen Sie in Feld J des Fahrzeugscheins, den Antrieb in Feld P.3. Dort steht bei jedem Tesla „Elektro“.
Model S und Model X: Auslaufmodelle bleiben berechtigt
Vom Model S stehen rund 9.400, vom Model X rund 3.500 Fahrzeuge im Bestand. Tesla hat angekündigt, die Produktion beider Modelle im zweiten Quartal 2026 zu beenden. Für die Prämie spielt das keine Rolle: Bereits zugelassene Fahrzeuge bleiben berechtigt.
| Modell | Klasse | THG-Prämie |
|---|---|---|
| Model Y | M1 | Ja |
| Model 3 | M1 | Ja |
| Model S | M1 | Ja |
| Model X | M1 | Ja |
Tesla als Firmenwagen oder im Leasing: Wer ist Halter?
Ein Tesla fährt oft nicht auf den Namen dessen, der ihn nutzt. Bei allen reinen Elektro-Pkw sind rund 40 % auf gewerbliche Halter zugelassen (KBA, 1. Januar 2026). Für die Prämie zählt allein der Eintrag als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I, nicht der Eigentümer und nicht der Fahrer.
- Firmenwagen: Meist ist die Firma Halter und damit berechtigt. Wie das bei Flotten und Dienstwagen läuft, steht unter THG-Prämie Firmenwagen.
- Leasing: Meist steht der Leasingnehmer als Halter im Fahrzeugschein. Prüfen Sie den Vertrag, er kann Abtretungen enthalten, mehr unter THG-Prämie Leasing.
- Auto-Abo: Hier ist in der Regel der Abo-Anbieter Halter und bekommt die Prämie. Prüfen Sie den Einzelfall.
Ein Beispiel: Sie fahren ein Model 3 als Dienstwagen, und in Feld C.1.1 steht der Name Ihrer Firma. Dann stellt die Firma den Antrag und die Prämie gehört ihr.
Ein Foto vom Fahrzeugschein genügt, wir übernehmen den Antrag und klären den Halter mit Ihnen.
Jetzt Prämie sichernJetzt für 2027 vormerkenVerwechslungsgefahr? Bei Tesla kaum, diese Stolperfallen schon
Tesla verkauft keine Hybride, im KBA-Bestand ist die Marke zu 100 % elektrisch. Das Prüfen des Antriebs entfällt, anders als bei Marken mit „e“- oder „GTE“-Namen. Welche Autos sonst berechtigt sind, zeigt die Übersicht THG-Prämie: welche Autos. Bei der THG-Prämie Tesla scheitert es eher an anderen Punkten:
- Unleserlicher Fahrzeugschein: Halter, Erstzulassung, aktuelle Zulassung, Fahrzeug-Identnummer und Klasse müssen auf der Vorderseite lesbar sein.
- Zwei Anbieter: Pro Halter und Jahr kann nur ein Anbieter beauftragt werden. Bei einer zweiten Anmeldung droht die Ablehnung.
- Frist: Für 2026 beantragen Sie am besten bis Ende Oktober.Für 2027 können Sie sich jetzt vormerken lassen. Der 15. November gilt nur für Anbieter beim Umweltbundesamt, siehe THG-Prämie Frist 2026.
*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.
- Kraftfahrt-Bundesamt: Infografik „Mehr als 2 Millionen Elektro-Pkw“ (Bestand nach Modellreihen, 1.1.2026)
- Kraftfahrt-Bundesamt: Bestand an Pkw nach Marken und Kraftstoffarten (FZ 13), Stichtag 1.1.2026
- Kraftfahrt-Bundesamt: Neuzulassungen nach Marken und Modellen (FZ 28), Januar bis August 2026
- Umweltbundesamt: FAQ Vollzug 38. BImSchV (Stand 17.07.2025)