Allgemeine Geschäftsbedingungen und THG-Vereinbarung
Stand: 8. Oktober 2026 · Version 2026-10-08
1. Anbieter und Geltungsbereich
CO₂-Vorteil – ein Angebot der Scalable Performance Group GmbH
Martinistr. 66, 49078 Osnabrück, Deutschland
Geschäftsführer: Maurice Glißmann · Amtsgericht Osnabrück, HRB 214453 · USt-IdNr.: DE308817208
Telefon: +49 541 93135031 · E-Mail: hi@scalable-performance-group.de
Vertragspartner des Kunden ist die Scalable Performance Group GmbH (nachfolgend „CO₂-Vorteil“ oder „wir“). „CO₂-Vorteil“ ist die Geschäftsbezeichnung dieses Angebots auf der Website co2-vorteil.de und in der App „CO₂-Vorteil“. Diese Bedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Vertragsgegenstand
(1) Wir ermöglichen Haltern reiner Batterieelektrofahrzeuge, die für ihr Fahrzeug anrechenbare Strommenge im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote („THG-Quote“) geltend zu machen und zu vermarkten. Der Kunde erhält dafür eine THG-Prämie (Ziffer 8).
(2) Wir übernehmen die Erfassung und Prüfung der Daten und Unterlagen, die Geltendmachung gegenüber dem Umweltbundesamt („UBA“) – selbst oder über einen Abwicklungspartner – sowie die Vermarktung der vom UBA bestätigten THG-Menge. Hierfür dürfen wir Dienstleister, Abwicklungspartner, Broker, Handelsplattformen, Quotenhändler und quotenverpflichtete Unternehmen einsetzen.
(3) Eine Vormerkung für ein künftiges Verpflichtungsjahr ist unverbindlich (Ziffer 4).
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der THG-Prämie auf der Website und in der App ist noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden des Antrags über die Schaltfläche „Antrag einreichen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieses Vertrags ab.
(2) Den Eingang des Antrags bestätigen wir unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung enthält diese AGB und die Widerrufsbelehrung; sie ist noch keine Annahme des Antrags.
(3) Wir sind nicht verpflichtet, Anträge anzunehmen. Wir nehmen einen Antrag durch gesonderte E-Mail an (Vertragsbestätigung); erst mit ihrem Zugang kommt der Vertrag zustande. Die Vertragsbestätigung nennt Fahrzeug, Verpflichtungsjahr und THG-Prämie. Der Kunde ist an seinen Antrag 14 Tage ab Absenden gebunden. Nehmen wir innerhalb dieser Frist nicht an, ist er nicht mehr gebunden.
(4) Statt den Antrag anzunehmen, können wir dem Kunden ein neues Angebot mit geänderten Konditionen der THG-Prämie unterbreiten. Ein Vertrag kommt dann nur zustande, wenn der Kunde dieses Angebot ausdrücklich annimmt.
(5) Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben prüfen und jederzeit über „Zurück“ oder die Bearbeiten-Funktion korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern die Antragsdaten. Diese AGB sind jederzeit unter co2-vorteil.de/agb abrufbar.
(6) Bis zur Mitteilung an das UBA können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) die Prüfung ergibt, dass das Fahrzeug nicht THG-berechtigt ist, die Angaben oder Unterlagen trotz Aufforderung unvollständig oder unzutreffend bleiben oder die THG-Quote für das Verpflichtungsjahr bereits anderweitig geltend gemacht wurde, oder
b) absehbar ist, dass die THG-Menge nicht zu einem Erlös vermarktet werden kann, der die Regelprämie zuzüglich der Abwicklungspauschale (Ziffer 8) deckt, insbesondere weil die Marktpreise für THG-Quoten gesunken sind oder kein geeigneter Abwicklungspartner zur Verfügung steht.
Den Rücktritt erklären wir in Textform unverzüglich, im Fall von Buchstabe b spätestens am 31. Oktober des Verpflichtungsjahres, damit der Kunde die THG-Quote noch anderweitig geltend machen kann. Nach dem Rücktritt bestehen keine gegenseitigen Ansprüche; Unterlagen und Daten behandeln wir nach der Datenschutzerklärung.
4. Vormerkung für ein künftiges Verpflichtungsjahr
(1) Ist die Geltendmachung für ein Verpflichtungsjahr noch nicht möglich, kann sich der Kunde unverbindlich vormerken lassen. Die Vormerkung verpflichtet keine Seite.
(2) Sobald die Geltendmachung möglich ist, erhält der Kunde eine E-Mail mit den für dieses Verpflichtungsjahr geltenden Konditionen der THG-Prämie. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde den Antrag daraufhin bestätigt. Es gelten dann diese AGB in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.
(3) Bestätigt der Kunde nicht, löschen wir die Vormerkung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
5. Voraussetzungen, Angaben und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass er Halter des angegebenen Fahrzeugs laut Zulassungsbescheinigung Teil I oder zur Vertretung des Halters berechtigt ist, dass es sich um ein reines Batterieelektrofahrzeug handelt und dass seine Angaben und Unterlagen vollständig und richtig sind.
(2) Er versichert ferner, dass die THG-Quote für das Fahrzeug im betreffenden Verpflichtungsjahr noch nicht anderweitig geltend gemacht und kein anderer Dritter bestimmt wurde. Für dasselbe Fahrzeug und Verpflichtungsjahr kann die Strommenge nur einmal geltend gemacht werden.
(3) Der Kunde stellt ein vollständiges, gut lesbares Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I bereit. Wir prüfen Angaben und Unterlagen automatisiert (Texterkennung) und bei Abweichungen oder Unklarheiten durch einen Mitarbeiter. Wir dürfen Korrekturen, ergänzende Angaben oder neue Unterlagen anfordern.
6. Beauftragung, Vollmacht und Bestimmung des Dritten
(1) Der Kunde beauftragt uns mit der Geltendmachung und Vermarktung der für das bezeichnete Fahrzeug anrechenbaren Strommenge für das im Antrag angegebene Verpflichtungsjahr.
(2) Der Kunde bestimmt uns als Dritten im Sinne der Vorschriften über die Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge auf die THG-Quote. Zugleich bevollmächtigt er uns, an unserer Stelle einen geeigneten Abwicklungspartner als Dritten zu bestimmen und alle hierfür und für die Geltendmachung erforderlichen Erklärungen in seinem Namen abzugeben und entgegenzunehmen. Wir sind insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und dürfen Untervollmacht erteilen.
(3) Der Kunde gibt die Erklärungen nach Absatz 2 mit dem Absenden des Antrags in Textform ab; sie werden mit dem Vertragsschluss wirksam und in der Vertragsbestätigung dokumentiert. Eine weitere Mitwirkung des Kunden ist dafür nicht erforderlich.
(4) Wir dürfen den Dritten bis zur Mitteilung an das UBA auswählen und wechseln. Nach der Mitteilung ist ein Wechsel für das betreffende Verpflichtungsjahr ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Auf Anfrage teilen wir dem Kunden mit, wer für sein Fahrzeug als Dritter bestimmt wurde.
7. Vermarktung und Vergütung
(1) Nach der Bestätigung durch das UBA dürfen wir die THG-Menge selbst oder über Abwicklungspartner, Broker, Handelsplattformen, Quotenhändler oder unmittelbar an quotenverpflichtete Unternehmen vermarkten.
(2) Wir vermarkten die THG-Menge zu marktüblichen Bedingungen, spätestens bis zum 30. Juni des auf das Verpflichtungsjahr folgenden Jahres.
(3) Unsere Vergütung für Prüfung, Abwicklung und Vermarktung ist der Teil des Vermarktungserlöses, der die an den Kunden gezahlte THG-Prämie übersteigt. Weitere Kosten fallen für den Kunden nicht an; er muss in keinem Fall eine Zahlung an uns leisten.
8. THG-Prämie
(1) Voraussetzung für jeden Anspruch auf die THG-Prämie ist, dass das UBA die Strommenge für das Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bestätigt. Eine Prüfung des Fahrzeugscheins durch uns ersetzt diese Bestätigung nicht.
(2) Für jedes vom UBA bestätigte Fahrzeug und Verpflichtungsjahr erhält der Kunde die Regelprämie. Ihre Höhe entspricht dem vor dem Absenden des Antrags angezeigten Betrag und wird in der Vertragsbestätigung dokumentiert, es sei denn, der Kunde hat ein neues Angebot nach Ziffer 3 Absatz 4 angenommen. Spätere Änderungen der auf der Website beworbenen Prämie ändern die vereinbarte Regelprämie nicht.
(3) Marktpreisschutz: Liegt der Vermarktungserlös unter der Regelprämie zuzüglich einer Abwicklungspauschale von 50 €, erhält der Kunde statt der Regelprämie den Vermarktungserlös abzüglich der Abwicklungspauschale, mindestens 0 €. Vermarkten wir die THG-Menge nicht bis zu dem in Ziffer 7 Absatz 2 genannten Zeitpunkt, erhält der Kunde die Regelprämie.
(4) Vermarktungserlös ist der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer), den wir von unserem Abnehmer oder Abwicklungspartner für die THG-Menge des Fahrzeugs tatsächlich erhalten. Vermarkten wir die THG-Mengen mehrerer Fahrzeuge gemeinsam, gilt der auf das Fahrzeug nach seiner Strommenge anteilig entfallende Erlös. Auf Anfrage weisen wir dem Kunden den Vermarktungserlös nach.
(5) Beispiel bei einer Regelprämie von 300 €: Bei einem Vermarktungserlös von 400 € erhält der Kunde 300 €, bei 320 € erhält er 270 €, bei 200 € erhält er 150 €.
(6) Bei Privatpersonen fällt keine Umsatzsteuer an; die Prämie wird ohne weitere Abzüge ausgezahlt. Ist der Kunde Unternehmer und die Übertragung umsatzsteuerpflichtig, ist die Prämie ein Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; wir rechnen dann per Gutschrift ab. Der Kunde teilt uns seinen umsatzsteuerlichen Status (z. B. Kleinunternehmer) zutreffend mit.
9. Auszahlung
(1) Der Anspruch auf Auszahlung entsteht mit der Bestätigung der Strommenge durch das UBA. Die THG-Prämie ist innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Vermarktungserlöses bei uns fällig, spätestens vier Wochen nach dem in Ziffer 7 Absatz 2 genannten Zeitpunkt. Eine Zahlung erfolgt nicht, bevor der Kunde eine gültige Bankverbindung angegeben hat.
(2) Der Kunde gibt seine Bankverbindung nach dem Antrag über einen persönlichen Link, den wir ihm per E-Mail senden, oder in der App unter „Mein Bereich“ an. Die Auszahlung erfolgt durch uns oder durch einen von uns beauftragten Abwicklungs- oder Zahlungsdienstleister auf das angegebene Konto.
(3) Auf die Bearbeitungsdauer des UBA und anderer Stellen haben wir keinen Einfluss. Angaben zu Bearbeitungs- oder Auszahlungszeiten sind unverbindliche Erfahrungswerte, soweit in Absatz 1 nichts anderes bestimmt ist.
10. Ablehnung durch das UBA
(1) Wird die Strommenge nicht bestätigt, besteht kein Anspruch auf die THG-Prämie. Dies gilt insbesondere bei bereits anderweitig geltend gemachter Quote, fehlender Berechtigung oder unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden.
(2) Wir informieren den Kunden über eine uns bekannt gewordene Ablehnung. Beruht die Ablehnung auf einem von uns zu vertretenden Umstand, haften wir nach Ziffer 14. Ansprüche gegen den Kunden wegen schuldhaft falscher Angaben bleiben unberührt.
11. Rechtzeitige Geltendmachung
Zeichnet sich ab, dass wir die Strommenge für das Verpflichtungsjahr nicht rechtzeitig geltend machen können, informieren wir den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann den Vertrag dann bis zur Mitteilung an das UBA mit sofortiger Wirkung kündigen und die THG-Quote anderweitig geltend machen.
12. Laufzeit, Folgejahre und jährliche Erinnerung
(1) Der Vertrag betrifft ausschließlich das im Antrag angegebene Verpflichtungsjahr.
(2) Ist ein Vertrag zustande gekommen und hat der Kunde die jährliche Erinnerung nicht abgewählt, erhält er jeweils im Januar eine E-Mail zur erneuten Beantragung für das neue Verpflichtungsjahr. Bis dahin bewahren wir das Foto seiner Zulassungsbescheinigung verschlüsselt auf. Ein Vertrag für das Folgejahr kommt erst zustande, wenn der Kunde daraufhin bestätigt, dass er weiterhin Halter des Fahrzeugs ist, und den Antrag bestätigt; Ziffer 4 Absatz 2 gilt entsprechend.
(3) Die jährliche Erinnerung ist kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden, über den Link in jeder E-Mail oder per Nachricht an uns. Mit der Abbestellung löschen wir das aufbewahrte Foto der Zulassungsbescheinigung, soweit wir es nicht für einen laufenden Vertrag benötigen.
13. Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (co2-vorteil.de/widerruf), die der Kunde auch mit der Eingangsbestätigung und der Vertragsbestätigung erhält.
(2) Widerruft der Kunde, nachdem die Strommenge bereits dem UBA mitgeteilt wurde, kann die Bestimmung des Dritten für dieses Verpflichtungsjahr nicht mehr rückgängig gemacht werden. In diesem Fall erhält der Kunde, soweit gesetzlich nichts für ihn Günstigeres gilt, die vereinbarte THG-Prämie nach Maßgabe der Ziffern 8 bis 10.
14. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für Verzögerungen oder Entscheidungen des UBA oder anderer Stellen haften wir nicht, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.
15. Kommunikation
Die vertragsbezogene Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Kunde gibt eine korrekte, erreichbare E-Mail-Adresse an und teilt uns Änderungen seiner E-Mail-Adresse oder Bankverbindung mit.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter co2-vorteil.de/datenschutz.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Osnabrück.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.