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THG-Prämie Hybrid: Nur reine Batterie-E-Autos bekommen sie.

THG-Prämie Hybrid: Für Hybridfahrzeuge gibt es sie nicht. Berechtigt sind nur zugelassene, reine Batterie-E-Fahrzeuge. Plug-in-Hybride, Vollhybride, Mild-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge sind ausgeschlossen. Im Fahrzeugschein erkennen Sie den Antrieb an der Angabe zur Energiequelle. Hier steht, warum das so ist und was Sie stattdessen tun können.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · CO₂‑Vorteil Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
  • Nur reine Batterie-E-Fahrzeuge sind berechtigt
  • Plug-in-, Voll- und Mild-Hybrid: keine Prämie
  • Range-Extender und Brennstoffzelle sind ausgeschlossen
  • Den Antrieb erkennen Sie im Fahrzeugschein
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Inhalt dieser SeiteTHG-Prämie Hybrid: die klare AntwortWelche Antriebe berechtigt sind und welche nichtWarum Hybride keine Prämie bekommenSo erkennen Sie den Antrieb im FahrzeugscheinTypische Irrtümer bei Hybrid und E-AutoWas Sie stattdessen tun können

THG-Prämie Hybrid: die klare Antwort

Ein Hybrid bekommt keine THG-Prämie. Anspruch hat nur der Halter eines reinen Batterie-E-Fahrzeugs, das zugelassen ist. Das gilt für jede Hybridart, ob Sie das Auto an der Steckdose laden oder nicht.

Fahren Sie ein reines E-Auto, ist der Antrag möglich. Wie er läuft, steht im Ratgeber THG-Prämie beantragen.

Welche Antriebe berechtigt sind und welche nicht

AntriebSo funktioniert erTHG-Prämie
Reines Batterie-E-Fahrzeug (BEV)Fährt ausschließlich mit Strom aus der Batterie, ohne Verbrennungsmotor.Ja
Plug-in-Hybrid (PHEV)Verbrennungs- und Elektromotor. Der Akku lässt sich an der Steckdose laden.Nein
Range-ExtenderElektroantrieb mit einem Verbrennungsmotor, der Strom nachliefert.Nein, ausgeschlossen
VollhybridVerbrennungs- und Elektromotor. Der Akku wird beim Fahren geladen, es gibt keinen Stecker.Nein
Mild-HybridEin kleiner Elektromotor unterstützt den Verbrenner. Das Auto fährt nicht rein elektrisch.Nein
Brennstoffzelle (Wasserstoff)Das Fahrzeug erzeugt aus Wasserstoff Strom für den Elektromotor.Nein, eigener Fahrzeugtyp

Zusätzlich muss das Fahrzeug eine Zulassung haben. Welche Autos konkret als reine E-Autos gelten, zeigt die Übersicht THG-Prämie: welche Autos.

Warum Hybride keine Prämie bekommen

Die Regeln stehen in der 38. BImSchV, der Verordnung zur THG-Quote. Der pauschale Schätzwert nach § 7 gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) trennt in § 2 drei Typen: reines Batterieelektrofahrzeug, Hybrid und Brennstoffzellenfahrzeug. Gemeint ist nur der erste Typ.

Weil sich privates Laden nicht messen lässt, bescheinigt das Umweltbundesamt (UBA) pro Fahrzeug einen Pauschalwert, bei Pkw sind es 2.000 kWh im Jahr. Diesen Wert gibt es aber eben nur für reine Batterie-E-Fahrzeuge.

So erkennen Sie den Antrieb im Fahrzeugschein

Verlassen Sie sich nicht allein auf den Modellnamen. Dasselbe Modell gibt es teils als reines E-Auto und als Plug-in-Hybrid. Zuverlässig ist der Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf der Vorderseite steht die Energiequelle, mit der das Auto fährt.

  1. Suchen Sie auf der Vorderseite die Angabe zu Kraftstoff beziehungsweise Energiequelle.
  2. Steht dort nur Elektro, ist das Auto ein reines E-Auto.
  3. Steht dort zusätzlich ein Kraftstoff wie Benzin oder Diesel, ist es in der Regel ein Hybrid und nicht berechtigt.
  4. Prüfen Sie die Fahrzeugklasse in Feld J. Ein Pkw hat die Klasse M1.
Reines E-Auto? Prämie prüfen

Ein Foto der Vorderseite genügt, der Antrag dauert etwa 2 Minuten.

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Typische Irrtümer bei Hybrid und E-Auto

  • „Mein Auto hat einen Ladeanschluss, also bekomme ich die Prämie.“ Auch ein Plug-in-Hybrid hat einen Stecker und bleibt ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug ein reines Batterie-E-Fahrzeug ist.
  • „Der Hersteller nennt das Modell elektrifiziert.“ Der Begriff umfasst auch Hybride. Er sagt nichts darüber, ob das Auto rein elektrisch fährt. Prüfen Sie den Eintrag im Fahrzeugschein.
  • „Bei Dienstwagen und Leasing gilt etwas anderes.“ Nein. Auch dort bekommen nur reine Batterie-E-Fahrzeuge die Prämie, und Anspruch hat der Halter, mehr unter THG-Prämie Leasing.

Ein Antrag für ein nicht berechtigtes Fahrzeug bringt Ihnen kein Geld. Sie sparen sich Zeit, wenn Sie vorher den Antrieb prüfen.

Was Sie stattdessen tun können

Für einen Hybrid haben Sie keinen Anspruch. Diese Wege bleiben Ihnen:

  • Fahren Sie im Haushalt oder im Betrieb zusätzlich ein reines E-Auto, können Sie dafür die Prämie beantragen, sofern Sie als Halter im Fahrzeugschein stehen.
  • Kaufen Sie ein gebrauchtes E-Auto, fragen Sie vorher, ob für dieses Jahr schon beantragt wurde. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr gibt es die Prämie nur einmal.
  • Für 2027 bieten wir eine Vormerkung an. Mehr dazu unter THG-Prämie 2027.

CO₂-Vorteil übernimmt den Antrag. Für Sie kostet das nichts: Was wir über Ihre Prämie hinaus erlösen, ist unsere Vergütung. Bei E-Pkw erhalten Sie bei CO₂-Vorteil 300 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8).

*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Bekomme ich die THG-Prämie für einen Plug-in-Hybrid, den ich fast nur elektrisch fahre?

Nein. Maßgeblich ist die Bauart, nicht Ihr Ladeverhalten. Privates Laden wird nicht gemessen, und der Pauschalwert gilt nur für reine Batterie-E-Fahrzeuge.

Hat sich 2026 etwas für Plug-in-Hybride geändert?

Seit dem 01.01.2026 zählt in § 2 Abs. 2 der 38. BImSchV auch ein extern aufladbarer Hybrid der Klassen M1 und N1 als „Straßenfahrzeug mit Elektroantrieb“. Das gilt aber nur für Strom an öffentlichen Ladepunkten und nützt dem Ladepunktbetreiber, nicht dem Halter. Für den Pauschalwert pro Fahrzeug bleibt es bei reinen Batterie-E-Fahrzeugen.

Ich habe meinen Hybrid verkauft und ein gebrauchtes E-Auto gekauft. Bekomme ich dann die Prämie?

Ja, wenn das E-Auto ein reines Batterie-E-Fahrzeug ist und Sie als Halter in der Zulassungsbescheinigung stehen. Hat der Vorbesitzer die Prämie für dieses Jahr schon bekommen, ist sie für das Jahr verbraucht. Fragen Sie den Verkäufer danach, er muss Ihnen eine erfolgte Mitteilung sagen.

Gilt der Ausschluss auch für Hybrid-Transporter?

Ja. Auch bei Nutzfahrzeugen bekommen nur reine Batterie-Fahrzeuge die Prämie. Die Klassen und Werte für reine E-Transporter finden Sie unter THG-Prämie E-Transporter.

Ohne Kosten für Sie

Fahren Sie ein reines E-Auto? Dann prüfen Sie die Prämie.

2 Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein – den Rest machen wir.

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