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THG-Prämie Hybrid: die klare AntwortWelche Antriebe berechtigt sind und welche nichtWarum Hybride keine Prämie bekommenSo erkennen Sie den Antrieb im FahrzeugscheinTypische Irrtümer bei Hybrid und E-AutoWas Sie stattdessen tun könnenTHG-Prämie Hybrid: die klare Antwort
Ein Hybrid bekommt keine THG-Prämie. Anspruch hat nur der Halter eines reinen Batterie-E-Fahrzeugs, das zugelassen ist. Das gilt für jede Hybridart, ob Sie das Auto an der Steckdose laden oder nicht.
Fahren Sie ein reines E-Auto, ist der Antrag möglich. Wie er läuft, steht im Ratgeber THG-Prämie beantragen.
Welche Antriebe berechtigt sind und welche nicht
| Antrieb | So funktioniert er | THG-Prämie |
|---|---|---|
| Reines Batterie-E-Fahrzeug (BEV) | Fährt ausschließlich mit Strom aus der Batterie, ohne Verbrennungsmotor. | Ja |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | Verbrennungs- und Elektromotor. Der Akku lässt sich an der Steckdose laden. | Nein |
| Range-Extender | Elektroantrieb mit einem Verbrennungsmotor, der Strom nachliefert. | Nein, ausgeschlossen |
| Vollhybrid | Verbrennungs- und Elektromotor. Der Akku wird beim Fahren geladen, es gibt keinen Stecker. | Nein |
| Mild-Hybrid | Ein kleiner Elektromotor unterstützt den Verbrenner. Das Auto fährt nicht rein elektrisch. | Nein |
| Brennstoffzelle (Wasserstoff) | Das Fahrzeug erzeugt aus Wasserstoff Strom für den Elektromotor. | Nein, eigener Fahrzeugtyp |
Zusätzlich muss das Fahrzeug eine Zulassung haben. Welche Autos konkret als reine E-Autos gelten, zeigt die Übersicht THG-Prämie: welche Autos.
Warum Hybride keine Prämie bekommen
Die Regeln stehen in der 38. BImSchV, der Verordnung zur THG-Quote. Der pauschale Schätzwert nach § 7 gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) trennt in § 2 drei Typen: reines Batterieelektrofahrzeug, Hybrid und Brennstoffzellenfahrzeug. Gemeint ist nur der erste Typ.
Weil sich privates Laden nicht messen lässt, bescheinigt das Umweltbundesamt (UBA) pro Fahrzeug einen Pauschalwert, bei Pkw sind es 2.000 kWh im Jahr. Diesen Wert gibt es aber eben nur für reine Batterie-E-Fahrzeuge.
So erkennen Sie den Antrieb im Fahrzeugschein
Verlassen Sie sich nicht allein auf den Modellnamen. Dasselbe Modell gibt es teils als reines E-Auto und als Plug-in-Hybrid. Zuverlässig ist der Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf der Vorderseite steht die Energiequelle, mit der das Auto fährt.
- Suchen Sie auf der Vorderseite die Angabe zu Kraftstoff beziehungsweise Energiequelle.
- Steht dort nur Elektro, ist das Auto ein reines E-Auto.
- Steht dort zusätzlich ein Kraftstoff wie Benzin oder Diesel, ist es in der Regel ein Hybrid und nicht berechtigt.
- Prüfen Sie die Fahrzeugklasse in Feld J. Ein Pkw hat die Klasse M1.
Ein Foto der Vorderseite genügt, der Antrag dauert etwa 2 Minuten.
Jetzt Prämie sichernJetzt für 2027 vormerkenTypische Irrtümer bei Hybrid und E-Auto
- „Mein Auto hat einen Ladeanschluss, also bekomme ich die Prämie.“ Auch ein Plug-in-Hybrid hat einen Stecker und bleibt ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug ein reines Batterie-E-Fahrzeug ist.
- „Der Hersteller nennt das Modell elektrifiziert.“ Der Begriff umfasst auch Hybride. Er sagt nichts darüber, ob das Auto rein elektrisch fährt. Prüfen Sie den Eintrag im Fahrzeugschein.
- „Bei Dienstwagen und Leasing gilt etwas anderes.“ Nein. Auch dort bekommen nur reine Batterie-E-Fahrzeuge die Prämie, und Anspruch hat der Halter, mehr unter THG-Prämie Leasing.
Ein Antrag für ein nicht berechtigtes Fahrzeug bringt Ihnen kein Geld. Sie sparen sich Zeit, wenn Sie vorher den Antrieb prüfen.
Was Sie stattdessen tun können
Für einen Hybrid haben Sie keinen Anspruch. Diese Wege bleiben Ihnen:
- Fahren Sie im Haushalt oder im Betrieb zusätzlich ein reines E-Auto, können Sie dafür die Prämie beantragen, sofern Sie als Halter im Fahrzeugschein stehen.
- Kaufen Sie ein gebrauchtes E-Auto, fragen Sie vorher, ob für dieses Jahr schon beantragt wurde. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr gibt es die Prämie nur einmal.
- Für 2027 bieten wir eine Vormerkung an. Mehr dazu unter THG-Prämie 2027.
CO₂-Vorteil übernimmt den Antrag. Für Sie kostet das nichts: Was wir über Ihre Prämie hinaus erlösen, ist unsere Vergütung. Bei E-Pkw erhalten Sie bei CO₂-Vorteil 300 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8).
*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.