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THG-Prämie für den Audi Q4 e-tronTHG-Prämie für den Audi Q6 e-tron und A6 e-tronQ8 e-tron, e-tron und e-tron GTVerwechslungsgefahr: e-tron, TFSI e und e-hybridTHG-Prämie für den Audi Q4 e-tron
Der Q4 e-tron, als SUV und als Sportback, ist das Rückgrat der Audi-Elektroflotte: Rund 46.000 Fahrzeuge zählt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum Stichtag 1.1.2026. Bei gut 100.000 elektrischen Audi insgesamt ist das fast jedes zweite.
Er teilt sich die Plattform mit dem VW ID.4 und dem Škoda Enyaq, und bei der Prämie sind die drei gleichgestellt: reines Elektroauto, Klasse M1, ein Halter im Fahrzeugschein. Ob Heckantrieb oder quattro, spielt keine Rolle.
THG-Prämie für den Audi Q6 e-tron und A6 e-tron
Beide Modelle sind neu und schon stark vertreten: Von Januar bis August 2026 kam der Q6 e-tron auf rund 12.300 Neuzulassungen, der A6 e-tron auf rund 13.600. Beide gehören damit zu den zehn meistverkauften Elektroautos Deutschlands in diesem Zeitraum (KBA). Im Bestand zum 1.1.2026 stehen sie bei rund 14.000 (Q6) und rund 12.000 (A6).
Dazu zählen die Sportversionen SQ6 e-tron und S6 e-tron und die Karosserien Sportback und Avant. Läuft Ihr Audi als Dienstwagen, kann der Arbeitgeber der Halter sein. Was dann gilt, steht unter THG-Prämie Firmenwagen.
Q8 e-tron, e-tron und e-tron GT
Das erste Elektro-SUV von Audi hieß einfach e-tron. Nach der Modellpflege trägt der große SUV den Namen Q8 e-tron. Zusammen mit den Sportback- und S-Versionen sind es rund 21.000 Fahrzeuge im Bestand. Der e-tron GT und der RS e-tron GT kommen auf rund 5.200.
Alle sind Pkw der Klasse M1 und bekommen die Prämie wie jeder andere Elektro-Audi. Die Leistung spielt keine Rolle, weil der Schätzwert pauschal gilt: Ein RS e-tron GT bringt nicht mehr als ein Q4 e-tron.
Verwechslungsgefahr: e-tron, TFSI e und e-hybrid
Audi reserviert den Namen e-tron inzwischen für reine Elektroautos. Früher trugen ihn auch Plug-in-Hybride, zum Beispiel der A3 Sportback e-tron und der Q7 e-tron. Beide sind nicht berechtigt. Neuere Plug-ins heißen TFSI e (etwa Q5 TFSI e, Q7 TFSI e, Q8 TFSI e), bei den neuen Generationen von Q3, Q5, A5 und A6 „e-hybrid“. Merken Sie sich: Ein A6 e-tron ist ein Elektroauto, ein A6 e-hybrid ein Plug-in.
Die THG-Prämie Audi auf einen Blick:
| Modell | Klasse | Prämie |
|---|---|---|
| Q4 e-tron, Q4 e-tron Sportback | Elektro, M1 | ja |
| Q6 e-tron, SQ6 e-tron | Elektro, M1 | ja |
| A6 e-tron, S6 e-tron | Elektro, M1 | ja |
| e-tron, Q8 e-tron | Elektro, M1 | ja |
| e-tron GT, RS e-tron GT | Elektro, M1 | ja |
| A3 Sportback e-tron, Q7 e-tron (ältere Modelle) | Plug-in-Hybrid | nein |
| Q3, Q5, A5, A6 als TFSI e oder e-hybrid | Plug-in-Hybrid | nein |
| Q7 TFSI e, Q8 TFSI e | Plug-in-Hybrid | nein |
Bei den Elektro-Audi steht im Fahrzeugschein als Kraftstoff nur „Elektro“. Warum Plug-ins ausgeschlossen sind, erklärt THG-Prämie Hybrid. Den Antrag übernimmt CO₂-Vorteil: Sie zahlen nichts: Was wir über Ihre Prämie hinaus erlösen, ist unsere Vergütung. Für 2026 melden Sie sich am besten bis Ende Oktober, danach merken wir Sie für 2027 vor.Für 2027 können Sie sich jetzt vormerken lassen: Am 1. Januar erhalten Sie eine kurze E-Mail, nach Ihrer Bestätigung wird Ihr Antrag eingereicht.
Für den Antrag brauchen Sie die Vorderseite des Fahrzeugscheins, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Die IBAN erfragen wir erst, sobald Ihr Antrag bestätigt ist. Einen Stromnachweis verlangt niemand. Das Geld wird ausgezahlt, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Mehr dazu unter THG-Prämie Auszahlung.
Wir übernehmen den Antrag für Ihren Elektro-Audi, ohne Kosten für Sie.
Prämie prüfen lassenJetzt für 2027 vormerken*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.
- Kraftfahrt-Bundesamt: Bestand an Pkw nach Marken und Kraftstoffarten (FZ 13), Stichtag 1.1.2026
- Kraftfahrt-Bundesamt: Bestand nach Herstellern und Handelsnamen (FZ 2), Stichtag 1.1.2026
- Kraftfahrt-Bundesamt: Pkw-Neuzulassungen Januar bis August 2026 (FZ 28)
- 38. BImSchV, § 7 Elektrofahrzeuge (Gesetze im Internet)