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THG-Prämie Leasing: Wer Halter ist, bekommt das Geld.

THG-Prämie Leasing: Entscheidend ist nicht, wem das Auto gehört, sondern wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Beim Leasing ist das meist der Leasingnehmer, also Sie. Prüfen Sie Fahrzeugschein und Leasingvertrag, bevor Sie beantragen – pro Fahrzeug gibt es die Prämie nur einmal im Jahr.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · CO₂‑Vorteil Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
  • Anspruch hat der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Beim Leasing meist der Leasingnehmer, nicht der Leasinggeber
  • Leasingvertrag auf Abtretungsklauseln prüfen
  • Pro Fahrzeug und Jahr nur eine Prämie
  • Auto-Abo: meist der Anbieter als Halter
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Inhalt dieser SeiteTHG-Prämie Leasing: Halter ist nicht EigentümerSo prüfen Sie Ihren FahrzeugscheinDas kann im Leasingvertrag stehenAuto-Abo und MietwagenLeasingende oder Halterwechsel im laufenden JahrBeantragen: so läuft es für Leasingfahrer

THG-Prämie Leasing: Halter ist nicht Eigentümer

Beim Leasing sind Eigentum und Nutzung getrennt. Eigentümerin des Autos ist die Leasinggesellschaft, Sie sind Leasingnehmer. Für die THG-Prämie spielt das Eigentum keine Rolle. Anspruch hat die Person oder das Unternehmen, auf die das Fahrzeug laut Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) zugelassen ist. Das ist der Halter.

Bei Leasingfahrzeugen ist meist der Leasingnehmer als Halter eingetragen. Dann können Sie die Prämie selbst beantragen, so als hätten Sie das Auto gekauft. Ob Sie Privatperson oder Unternehmen sind, ist egal: Auch juristische Personen sind berechtigt. Wie das bei Dienstwagen aussieht, erklärt der Ratgeber zur THG-Prämie für Firmenwagen.

Zwei Voraussetzungen gelten unabhängig vom Leasing: Das Fahrzeug muss ein reines Batterie-E-Fahrzeug sein, und es muss zugelassen sein.

So prüfen Sie Ihren Fahrzeugschein

Sie brauchen nur die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Gehen Sie so vor:

  1. Suchen Sie den Eintrag zum Halter und lesen Sie, wer dort steht: Ihr Name, ein Firmenname oder die Leasinggesellschaft.
  2. Sehen Sie sich das Datum der Erstzulassung und das Datum der aktuellen Zulassung (Feld I) an.
  3. Prüfen Sie die Fahrzeugklasse in Feld J. Ein Pkw hat die Klasse M1.
  4. Fotografieren Sie die Vorderseite scharf. Halter, beide Datumsangaben, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fahrzeugklasse müssen lesbar sein.

Unleserliche oder unvollständige Kopien führen zur Ablehnung. Die Rückseite brauchen Sie nicht. Was Ihr Eintrag bedeutet:

Im Feld für den Halter stehtDas heißt für Sie
Ihr NameSie sind Halter und können beantragen.
Name der LeasinggesellschaftDie Leasinggesellschaft ist Halter. Der Anspruch liegt bei ihr.
Firmenname Ihres ArbeitgebersDas Unternehmen ist Halter. Als Fahrer haben Sie in der Regel keinen Anspruch.
Foto vom Fahrzeugschein genügt

Mit der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung dauert der Antrag etwa 2 Minuten.

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Das kann im Leasingvertrag stehen

Gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) zählt der Halter in der Zulassungsbescheinigung. Zwischen Ihnen und der Leasinggesellschaft kann der Vertrag trotzdem etwas regeln, zum Beispiel eine Abtretung der Prämie an die Leasinggesellschaft oder eine ausdrückliche Zusage an Sie. Das sehen Sie nur im Vertrag selbst.

Schauen Sie an diesen Stellen nach:

  • Im Leasingvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Beispiel unter den Stichworten THG-Quote, THG-Prämie, Treibhausgasminderung oder Abtretung.
  • In Zusatzvereinbarungen, etwa bei Verträgen, die Ihr Arbeitgeber für Sie abgeschlossen hat.

Finden Sie nichts, fragen Sie schriftlich bei der Leasinggesellschaft nach, wer die Prämie bekommen soll. Dann haben Sie eine klare Antwort, bevor Sie beantragen.

Auto-Abo und Mietwagen

Auch hier gilt: Es zählt der Halter im Fahrzeugschein, nicht die Bezeichnung des Vertrags. Ob auf dem Papier „Leasing“, „Abo“ oder „Miete“ steht, ändert daran nichts.

  • Auto-Abo: In der Regel ist der Abo-Anbieter als Halter eingetragen. Dann bekommt er die Prämie und nicht Sie. Das ist die übliche Marktpraxis, kein Gesetz. Prüfen Sie deshalb den Einzelfall: Fahrzeugschein und Abo-Bedingungen. Steht Ihr Name dort, können Sie beantragen.
  • Mietwagen: Ein Mietwagen ist in der Regel auf das Vermietunternehmen zugelassen. Dann hat dieses den Anspruch, nicht der Mieter.

Wollen Sie es genau wissen, lesen Sie den Eintrag zum Halter in Ihrer Zulassungsbescheinigung. Er entscheidet, nicht der Vertrag mit dem Anbieter allein.

Leasingende oder Halterwechsel im laufenden Jahr

Pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird der Pauschalwert nur einmal bescheinigt, egal wie viele Halter das Auto in diesem Jahr hatte. Wer den Antrag zuerst stellt, bekommt die Prämie. Danach ist das Fahrzeug für dieses Jahr „verbraucht“, spätere Anträge werden abgelehnt. Einen anteiligen Anspruch für die Monate, in denen Sie Halter waren, gibt es nicht.

Für Sie heißt das:

  • Läuft Ihr Leasing in diesem Jahr aus, beantragen Sie die Prämie, bevor Sie das Auto zurückgeben.
  • Übernehmen Sie ein Leasingauto oder kaufen Sie es nach Vertragsende, fragen Sie nach, ob für dieses Jahr schon beantragt wurde. Beim Kauf muss Sie der Verkäufer informieren, wenn bereits eine Mitteilung erfolgt ist (§ 7 Abs. 5 der 38. BImSchV). Das UBA prüft das nicht vorab und gibt dazu keine Auskunft.
  • Melden Sie sich nicht bei zwei Anbietern an. Pro Halter und Jahr kann nur ein Dritter bestimmt werden, beim zweiten drohen Ablehnungen.

Für 2026 stellen Sie den Antrag am besten bis Ende Oktober, sonst merken wir Sie für 2027 vor.Für 2027 können Sie sich jetzt vormerken lassen: Am 1. Januar erhalten Sie eine kurze E-Mail, nach Ihrer Bestätigung wird Ihr Antrag eingereicht. Der 15. November ist die gesetzliche Frist für Anbieter beim UBA, nicht für Sie. Alle Termine stehen in der Übersicht zur THG-Prämie Frist 2026.

Prämie vor Leasingende sichern

Reichen Sie den Fahrzeugschein ein, solange Sie noch Halter sind.

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Beantragen: so läuft es für Leasingfahrer

Stehen Sie als Halter im Fahrzeugschein, läuft der Antrag wie bei jedem anderen E-Auto. CO₂-Vorteil übernimmt den Antrag. Für Sie entstehen keine Kosten: Was wir über Ihre Prämie hinaus erlösen, ist unsere Vergütung. Bei E-Pkw erhalten Sie bei CO₂-Vorteil 300 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Ausgezahlt wird, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat.

Direkt beim UBA zu beantragen, bringt Ihnen kein Geld: Das UBA zahlt keine Prämie und stellt nur eine Bescheinigung aus. Bezahlt wird erst, wenn ein Quotenverpflichteter die Menge kauft. Seit dem 17.04.2026 erhebt das UBA je Bescheinigung eine Gebühr (94,60 € bis 6.500 €). Deshalb bündeln Anbieter die Anträge vieler Halter.

Den genauen Ablauf zeigt der Ratgeber THG-Prämie beantragen, die Unterschiede der Auszahlungsmodelle die Seite zum THG-Prämie Vergleich.

*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Was ist, wenn die Leasinggesellschaft im Fahrzeugschein als Halter steht?

Dann ist sie laut Zulassungsbescheinigung die Berechtigte. Fragen Sie dort nach, ob sie die Prämie selbst beantragt oder Ihnen den Anspruch überlässt, etwa durch eine Abtretung oder Bestätigung. Beantragen Sie erst, wenn das geklärt ist.

Bekommt ein geleastes E-Auto genauso viel THG-Prämie wie ein gekauftes?

Die Basis ist gleich: Für jeden E-Pkw der Klasse M1 gilt dieselbe Basis von 2.000 kWh pro Jahr, ob gekauft oder geleast. Der Euro-Betrag folgt dem Marktpreis: Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie 300 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis.

Kann ich die THG-Prämie bei einem mehrjährigen Leasingvertrag jedes Jahr beantragen?

Ja, in jedem Jahr, in dem Sie Halter sind. Der Pauschalwert wird pro Fahrzeug und Kalenderjahr bescheinigt, also jedes Jahr neu. Für 2027 bieten wir eine Vormerkung an, mehr unter THG-Prämie 2027.

Ist die THG-Prämie beim Leasing steuerpflichtig?

Als Privatperson mit einem Fahrzeug im Privatvermögen müssen Sie die Prämie laut Finanzverwaltung nicht als Einkommen versteuern. Für Unternehmen im Betriebsvermögen ist sie Betriebseinnahme. Das ist keine Steuerberatung, Einzelheiten stehen unter THG-Prämie Steuer.

Gilt die THG-Prämie auch für Plug-in-Hybride im Leasing?

Nein. Berechtigt sind nur reine Batterie-E-Fahrzeuge, auch bei Leasing. Warum Hybride ausgeschlossen sind, erklärt THG-Prämie Hybrid.

Ohne Kosten für Sie

Sind Sie Halter? Dann holen Sie sich die Prämie.

2 Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein – den Rest machen wir.

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