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THG-Prämie Frist 2026: zwei Fristen, die oft verwechselt werdenWer – bis wann: die Fristen im ÜberblickWarum Anbieter früher schließen als das UBAWas passiert, wenn Sie die Frist verpassen?Was Sie bis Ende Oktober erledigen solltenWas Sie für 2027 vorbereiten könnenNoch unsicher? Mit Preisalarm die Frist im Blick behaltenTHG-Prämie Frist 2026: zwei Fristen, die oft verwechselt werden
Wenn Sie nach der THG-Prämie Frist 2026 suchen, finden Sie fast überall den 15. November. Das Datum stimmt, gilt aber nicht für Sie. Es steht in § 8 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV): Mitteilungen für Elektrofahrzeuge muss das Umweltbundesamt (UBA) „bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres“ erhalten. Das UBA ist die Behörde, die die anrechenbare Strommenge Ihres Fahrzeugs bescheinigt.
Beim UBA reichen in der Praxis nicht Sie ein, sondern der Anbieter, den Sie mit dem Antrag beauftragen. Das UBA nennt ihn „Dritten“. Der 15. November ist darum seine Frist. Es ist eine gesetzliche Ausschlussfrist: Was später kommt, zählt nicht mehr für 2026.
Für Sie als Halter gibt es keine gesetzliche Frist. Es gibt eine praktische: den Annahmeschluss Ihres Anbieters. Den legt jeder Anbieter selbst fest, und er liegt vor dem 15. November.
Wer – bis wann: die Fristen im Überblick
| Wer | Frist 2026 | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Gesetz / UBA | 15. November 2026 | Letzter Tag, an dem Anbieter ihre Mitteilungen für 2026 beim UBA einreichen können (§ 8 der 38. BImSchV) |
| Anbieter am Markt | meist 30. Oktober bis 10. November 2026 | Eigener Annahmeschluss für Halter, je Anbieter verschieden |
| CO₂-Vorteil | Empfehlung: bis Ende Oktober · danach Vormerkung für 2027Für 2026 nicht mehr möglich · jetzt Vormerkung für 2027 | Kein festes Annahmedatum, je früher, desto mehr Vorlauf bis zur UBA-FristFür 2027: am 1. Januar kurze E-Mail, nach Ihrer Bestätigung wird Ihr Antrag eingereicht |
| Sie als Halter | Annahmeschluss Ihres Anbieters | Keine eigene gesetzliche Frist |
Die Spanne bei den Anbietern beruht auf öffentlich einsehbaren Angaben aus dem Sommer und Herbst 2026. Manche Anbieter schließen schon Ende Oktober, andere lassen bis Anfang November Zeit. Namen nennen wir hier nicht, weil sich solche Angaben jederzeit ändern können. Prüfen Sie die aktuelle Frist immer beim Anbieter selbst.
Warum Anbieter früher schließen als das UBA
Der Grund ist Zeitpuffer. Der Anbieter muss die Unterlagen prüfen und die Anträge gebündelt beim UBA einreichen. Einige Anbieter nennen außerdem die gesetzliche Widerrufsfrist, die abgelaufen sein muss, bevor die Mitteilung rausgeht. Wer am 15. November fertig sein will, kann deshalb nicht bis zum 14. November Anträge einsammeln.
Dazu kommt, dass das UBA Fahrzeugschein-Kopien streng prüft. Unleserliche oder unvollständige Kopien führen seit 2026 ausdrücklich zur Ablehnung (§ 8 Abs. 5 der 38. BImSchV). Muss ein Anbieter kurz vor Schluss noch eine bessere Kopie nachfordern, braucht er dafür Luft.
Der 15. November 2026 ist ein Sonntag
Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 31 Abs. 3 VwVfG) könnte eine Frist, die auf einen Sonntag fällt, erst am nächsten Werktag enden, hier also am Montag, 16. November 2026. Ob das UBA das so anwendet, hat es nicht veröffentlicht. Planen Sie deshalb nicht mit dem 16. November.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Die Prämie wird pro Fahrzeug und Kalenderjahr bescheinigt. Geht für 2026 nichts beim UBA ein, verfällt dieses Jahr. Eine rückwirkende Meldung für frühere Jahre ist nach den UBA-FAQ nicht möglich. Nach dem 15. November lässt sich 2026 also nicht mehr nachholen, auch nicht im nächsten Jahr.
Ganz ausgeschlossen ist es nicht, dass Sie auch nach Ende Oktober noch etwas finden: Einzelne Anbieter nehmen Anträge bis Anfang November an. Verlassen Sie sich darauf aber nicht. Die Zeit für Prüfung und Bündelung ist dann knapp, und zusagen kann Ihnen das niemand. Die UBA-Zahlen für 2025 zeigen außerdem, dass längst nicht jedes berechtigte Fahrzeug gemeldet wird: Schätzwerte wurden für rund 58 % bescheinigt.
Für das nächste Jahr gilt: Anträge für 2027 sind praktisch ab dem 1. Januar 2027 möglich. Bei CO₂-Vorteil können Sie sich schon jetzt für die THG-Prämie 2027 vormerken lassen. Das verursacht keine Kosten und ist unverbindlich.
Was Sie bis Ende Oktober erledigen solltenWas Sie für 2027 vorbereiten können
Es gibt keinen Grund zur Hektik, aber auch keinen, zu warten. Diese fünf Punkte brauchen Sie:
- Prüfen Sie, ob Sie Halter sind. Ihr Name steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter, und das Fahrzeug ist ein reines Batterie-E-Fahrzeug. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
- Legen Sie den Fahrzeugschein bereit. Die Vorderseite genügt. Halter, Erstzulassung, aktuelle Zulassung, Fahrzeugidentifikationsnummer und Fahrzeugklasse müssen lesbar sein.
- Beantragen Sie nur einmal. Für dasselbe Fahrzeug und Jahr zählt nur ein Anbieter. Ein zweiter Antrag riskiert die Ablehnung.
- Kennen Sie Ihren Betrag. Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie 300 € pro Pkw und Jahr bei aktuellem Marktpreis. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Mehr zu den Modellen im THG-Prämie Vergleich.
- Schließen Sie vor dem Annahmeschluss ab. Der Antrag dauert etwa 2 Minuten.Merken Sie sich frühzeitig vor. Die Vormerkung dauert etwa 2 Minuten. Alle Schritte stehen unter THG-Prämie beantragen.
Der Antrag zählt, nicht die Auszahlung. Wann das Geld ankommt, hängt vom Anbieter ab, mehr dazu bei THG-Prämie Auszahlung.
Zwei Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein, danach übernehmen wir den Antrag.Zwei Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein, danach merken wir Sie für 2027 vor.
Jetzt Prämie sichernJetzt für 2027 vormerkenNoch unsicher? Mit Preisalarm die Frist im Blick behalten
Sie wollen warten, ob die Beträge noch steigen? Der Preisalarm schickt Ihnen eine E-Mail, wenn sich die Beträge ändern, oder bevor die Frist abläuft. So behalten Sie den Annahmeschluss im Blick, ohne sich ein Datum zu merken. Ob die Angebote bis Ende Oktober steigen, ist offen.Ob die Angebote im Lauf des Jahres steigen, ist offen. Ein späterer Preis ist keine Zusage.
*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.