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THG-Prämie Frist 2026: welche Frist für Sie gilt.

Die THG-Prämie Frist 2026 hat zwei Gesichter: Der 15. November ist die gesetzliche Frist für Anbieter beim Umweltbundesamt, nicht für Sie. Entscheidend ist der Annahmeschluss Ihres Anbieters. Bei CO₂-Vorteil melden Sie sich für 2026 am besten bis Ende Oktober. Wer den Annahmeschluss verpasst, geht für dieses Jahr in der Regel leer aus.Für 2026 sind Anträge bei CO₂-Vorteil nicht mehr möglich. Für 2027 können Sie sich jetzt vormerken lassen: Am 1. Januar erhalten Sie eine kurze E-Mail, nach Ihrer Bestätigung wird Ihr Antrag eingereicht.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · CO₂‑Vorteil Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
  • 15. November: gesetzliche Frist für Anbieter beim UBA
  • Für Halter zählt der Annahmeschluss des Anbieters
  • CO₂-Vorteil: für 2026 am besten bis Ende OktoberCO₂-Vorteil: 2026 vorbei, 2027 jetzt vormerken
  • Verpasst: kein Anspruch rückwirkend, Vormerkung für 2027
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Inhalt dieser SeiteTHG-Prämie Frist 2026: zwei Fristen, die oft verwechselt werdenWer – bis wann: die Fristen im ÜberblickWarum Anbieter früher schließen als das UBAWas passiert, wenn Sie die Frist verpassen?Was Sie bis Ende Oktober erledigen solltenWas Sie für 2027 vorbereiten könnenNoch unsicher? Mit Preisalarm die Frist im Blick behalten

THG-Prämie Frist 2026: zwei Fristen, die oft verwechselt werden

Wenn Sie nach der THG-Prämie Frist 2026 suchen, finden Sie fast überall den 15. November. Das Datum stimmt, gilt aber nicht für Sie. Es steht in § 8 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV): Mitteilungen für Elektrofahrzeuge muss das Umweltbundesamt (UBA) „bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres“ erhalten. Das UBA ist die Behörde, die die anrechenbare Strommenge Ihres Fahrzeugs bescheinigt.

Beim UBA reichen in der Praxis nicht Sie ein, sondern der Anbieter, den Sie mit dem Antrag beauftragen. Das UBA nennt ihn „Dritten“. Der 15. November ist darum seine Frist. Es ist eine gesetzliche Ausschlussfrist: Was später kommt, zählt nicht mehr für 2026.

Für Sie als Halter gibt es keine gesetzliche Frist. Es gibt eine praktische: den Annahmeschluss Ihres Anbieters. Den legt jeder Anbieter selbst fest, und er liegt vor dem 15. November.

Wer – bis wann: die Fristen im Überblick

WerFrist 2026Was das bedeutet
Gesetz / UBA15. November 2026Letzter Tag, an dem Anbieter ihre Mitteilungen für 2026 beim UBA einreichen können (§ 8 der 38. BImSchV)
Anbieter am Marktmeist 30. Oktober bis 10. November 2026Eigener Annahmeschluss für Halter, je Anbieter verschieden
CO₂-VorteilEmpfehlung: bis Ende Oktober · danach Vormerkung für 2027Für 2026 nicht mehr möglich · jetzt Vormerkung für 2027Kein festes Annahmedatum, je früher, desto mehr Vorlauf bis zur UBA-FristFür 2027: am 1. Januar kurze E-Mail, nach Ihrer Bestätigung wird Ihr Antrag eingereicht
Sie als HalterAnnahmeschluss Ihres AnbietersKeine eigene gesetzliche Frist

Die Spanne bei den Anbietern beruht auf öffentlich einsehbaren Angaben aus dem Sommer und Herbst 2026. Manche Anbieter schließen schon Ende Oktober, andere lassen bis Anfang November Zeit. Namen nennen wir hier nicht, weil sich solche Angaben jederzeit ändern können. Prüfen Sie die aktuelle Frist immer beim Anbieter selbst.

Warum Anbieter früher schließen als das UBA

Der Grund ist Zeitpuffer. Der Anbieter muss die Unterlagen prüfen und die Anträge gebündelt beim UBA einreichen. Einige Anbieter nennen außerdem die gesetzliche Widerrufsfrist, die abgelaufen sein muss, bevor die Mitteilung rausgeht. Wer am 15. November fertig sein will, kann deshalb nicht bis zum 14. November Anträge einsammeln.

Dazu kommt, dass das UBA Fahrzeugschein-Kopien streng prüft. Unleserliche oder unvollständige Kopien führen seit 2026 ausdrücklich zur Ablehnung (§ 8 Abs. 5 der 38. BImSchV). Muss ein Anbieter kurz vor Schluss noch eine bessere Kopie nachfordern, braucht er dafür Luft.

Der 15. November 2026 ist ein Sonntag

Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 31 Abs. 3 VwVfG) könnte eine Frist, die auf einen Sonntag fällt, erst am nächsten Werktag enden, hier also am Montag, 16. November 2026. Ob das UBA das so anwendet, hat es nicht veröffentlicht. Planen Sie deshalb nicht mit dem 16. November.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Die Prämie wird pro Fahrzeug und Kalenderjahr bescheinigt. Geht für 2026 nichts beim UBA ein, verfällt dieses Jahr. Eine rückwirkende Meldung für frühere Jahre ist nach den UBA-FAQ nicht möglich. Nach dem 15. November lässt sich 2026 also nicht mehr nachholen, auch nicht im nächsten Jahr.

Ganz ausgeschlossen ist es nicht, dass Sie auch nach Ende Oktober noch etwas finden: Einzelne Anbieter nehmen Anträge bis Anfang November an. Verlassen Sie sich darauf aber nicht. Die Zeit für Prüfung und Bündelung ist dann knapp, und zusagen kann Ihnen das niemand. Die UBA-Zahlen für 2025 zeigen außerdem, dass längst nicht jedes berechtigte Fahrzeug gemeldet wird: Schätzwerte wurden für rund 58 % bescheinigt.

Für das nächste Jahr gilt: Anträge für 2027 sind praktisch ab dem 1. Januar 2027 möglich. Bei CO₂-Vorteil können Sie sich schon jetzt für die THG-Prämie 2027 vormerken lassen. Das verursacht keine Kosten und ist unverbindlich.

Was Sie bis Ende Oktober erledigen solltenWas Sie für 2027 vorbereiten können

Es gibt keinen Grund zur Hektik, aber auch keinen, zu warten. Diese fünf Punkte brauchen Sie:

  1. Prüfen Sie, ob Sie Halter sind. Ihr Name steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter, und das Fahrzeug ist ein reines Batterie-E-Fahrzeug. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
  2. Legen Sie den Fahrzeugschein bereit. Die Vorderseite genügt. Halter, Erstzulassung, aktuelle Zulassung, Fahrzeugidentifikationsnummer und Fahrzeugklasse müssen lesbar sein.
  3. Beantragen Sie nur einmal. Für dasselbe Fahrzeug und Jahr zählt nur ein Anbieter. Ein zweiter Antrag riskiert die Ablehnung.
  4. Kennen Sie Ihren Betrag. Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie 300 € pro Pkw und Jahr bei aktuellem Marktpreis. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Mehr zu den Modellen im THG-Prämie Vergleich.
  5. Schließen Sie vor dem Annahmeschluss ab. Der Antrag dauert etwa 2 Minuten.Merken Sie sich frühzeitig vor. Die Vormerkung dauert etwa 2 Minuten. Alle Schritte stehen unter THG-Prämie beantragen.

Der Antrag zählt, nicht die Auszahlung. Wann das Geld ankommt, hängt vom Anbieter ab, mehr dazu bei THG-Prämie Auszahlung.

Bis Ende Oktober startenFür 2027 vormerken

Zwei Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein, danach übernehmen wir den Antrag.Zwei Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein, danach merken wir Sie für 2027 vor.

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Noch unsicher? Mit Preisalarm die Frist im Blick behalten

Sie wollen warten, ob die Beträge noch steigen? Der Preisalarm schickt Ihnen eine E-Mail, wenn sich die Beträge ändern, oder bevor die Frist abläuft. So behalten Sie den Annahmeschluss im Blick, ohne sich ein Datum zu merken. Ob die Angebote bis Ende Oktober steigen, ist offen.Ob die Angebote im Lauf des Jahres steigen, ist offen. Ein späterer Preis ist keine Zusage.

*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Zählt das Datum meines Antrags oder das der Auszahlung?

Der Antrag. Entscheidend ist, dass Ihr Antrag mit lesbarem Fahrzeugschein bis zum Annahmeschluss des Anbieters vorliegt. Wann das Geld kommt, ist eine andere Frage und hängt vom Auszahlungsmodell ab.

Gilt der Annahmeschluss für jedes Fahrzeug einzeln?

Ja. Die Prämie wird pro Fahrzeug und Kalenderjahr bescheinigt. Haben Sie zwei E-Autos, brauchen Sie für beide einen Antrag, und für beide gilt dieselbe Frist des Anbieters.

Wann kommt das Geld, wenn ich Ende Oktober beantrage?Wann kommt das Geld nach der Vormerkung für 2027?

Bei CO₂-Vorteil wird ausgezahlt, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Das UBA arbeitet Anträge nach Eingang ab.Nach Ihrer Bestätigung am 1. Januar wird Ihr Antrag eingereicht. Ausgezahlt wird, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Das UBA arbeitet Anträge nach Eingang ab.

Kann ich mich nach Ende Oktober noch für 2027 vormerken lassen?

Ja. Die Vormerkung für 2027 ist unabhängig vom Annahmeschluss für 2026 und kostet nichts.

Ohne Kosten für Sie

Reichen Sie Ihren Antrag am besten bis Ende Oktober ein.Merken Sie sich jetzt für 2027 vor.

2 Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein – den Rest machen wir.

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