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THG-Prämie 2027: Start, neue Quote, offene Fragen.

Die THG-Prämie 2027 können Sie praktisch ab dem 1. Januar 2027 beantragen. Vormerken lassen können Sie sich schon jetzt. Das neue Gesetz hebt die Quote 2027 auf 17,5 % an. Wie hoch die Prämie ausfällt, ist offen: Marktstimmen erwarten sowohl weniger als auch mehr.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · CO₂‑Vorteil Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
  • Antrag beim UBA praktisch ab 1. Januar 2027
  • Vormerkung bei CO₂-Vorteil schon jetzt möglich
  • Quote steigt 2027 auf 17,5 %, Faktor 3 bleibt
  • Höhe 2027 offen: Marktstimmen widersprechen sich
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Inhalt dieser SeiteTHG-Prämie 2027: ab wann können Sie sie beantragen?Vormerkung für 2027: jetzt eintragenDas neue Gesetz: was seit dem 7. Juni 2026 giltWas für Sie als Pkw-Halter gleich bleibtWas das für die Höhe bedeuten kann: zwei ErwartungenSo gehen Sie mit der Unsicherheit um

THG-Prämie 2027: ab wann können Sie sie beantragen?

Die Mitteilung an das Umweltbundesamt (UBA) ist nur für das jeweilige Verpflichtungsjahr möglich (§ 8 der 38. BImSchV). Für 2027 heißt das: praktisch ab dem 1. Januar 2027. Eine ausdrückliche UBA-Aussage zum Starttermin gibt es nicht, darum schreiben wir „praktisch“.

Anbieter sammeln Anträge schon vorher. Erste Angebote für 2027 sind online (Stand September/Oktober 2026), mit sehr unterschiedlichen Beträgen. Es gibt auch Kombiangebote für 2026 und 2027 zusammen. Achten Sie dort auf die Laufzeit, denn sie binden Sie über mehr als ein Jahr.

Die UBA-Frist bleibt voraussichtlich der 15. November, denn das neue Gesetz fasst § 8 nicht an. Anbieter schließen wie 2026 früher. Wie die Fristen zusammenhängen, erklärt THG-Prämie Frist 2026.

Vormerkung für 2027: jetzt eintragen

Die Vormerkung bei CO₂-Vorteil ist der einfachste Weg, 2027 nicht zu verpassen. Sie kostet nichts, wie der gesamte Service für Halter. Wie hoch die Prämie 2027 ausfällt, steht noch nicht fest. Die Vormerkung ist unverbindlich und legt Sie darauf nicht fest.

Für 2026 gilt unabhängig davon: Melden Sie sich am besten bis Ende Oktober an, damit wir genug Vorlauf bis zur UBA-Frist haben. Reicht es nicht mehr, merken wir Sie für 2027 vor.Am 1. Januar erhalten Sie eine kurze E-Mail; nach Ihrer Bestätigung wird Ihr Antrag eingereicht. Für 2026 sind Anträge bei CO₂-Vorteil nicht mehr möglich.

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Das neue Gesetz: was seit dem 7. Juni 2026 gilt

Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote setzt die EU-Richtlinie RED III um. Der Bundestag hat es am 23. April 2026 beschlossen, im Bundesgesetzblatt wurde es am 5. Juni 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 163), und es gilt seit dem 7. Juni 2026. Es ist also kein Entwurf mehr.

Die Quote ist der Anteil, um den Quotenverpflichtete (Mineralölunternehmen) die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe senken müssen. Wie das System funktioniert, steht im Ratgeber THG-Quote. Der neue Pfad:

JahrQuote
202612 %
202717,5 %
202819,5 %
202922,5 %
203026,5 %
203541 %
204065 %

Für Strom im E-Auto gilt weiter die dreifache Anrechnung (Faktor 3) bis einschließlich 2034, ab 2035 Faktor 2, ab 2036 Faktor 1. Ein früher diskutierter Einstieg in die Absenkung schon ab 2032 wurde nicht übernommen.

Weitere Änderungen betreffen vor allem die Seite der Quotenverpflichteten: Die Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe entfällt, es gibt Vor-Ort-Kontrollen, und für Leistungen des UBA fallen Gebühren an (§ 37e BImSchG). Außerdem passt ein Mechanismus die Quote bei Übererfüllung an (§ 37h BImSchG). Für Sie als Halter ändert sich dadurch am Antrag nichts.

Für Busse und schwere Lkw (M3/N3) steigt der Faktor 2027 auf 4. Das betrifft E-Transporter, Busse und Lkw, nicht den Pkw.

Was für Sie als Pkw-Halter gleich bleibt

  • Anspruch hat, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eines reinen Batterie-E-Fahrzeugs steht. Plug-in-Hybride bleiben ausgeschlossen.
  • Der pauschale Schätzwert für Pkw beträgt weiter 2.000 kWh pro Jahr. Eine neue Bekanntmachung für 2027 gab es laut UBA-Seite vom 25. September 2026 nicht. Andere Werte, die im Netz kursieren, sind nicht belegt.
  • Es bleibt bei einer Prämie pro Fahrzeug und Kalenderjahr.
  • Das Geld zahlt der Anbieter aus, nicht der Staat. Das UBA bescheinigt nur die Menge.

Was das für die Höhe bedeuten kann: zwei Erwartungen

Gesichert sind Quote, Faktor und Termine. Nicht gesichert ist, wie sich der Marktpreis 2027 entwickelt. Er entsteht aus Angebot und Nachfrage, nicht aus dem Gesetz. Zwei Lesarten stehen sich gegenüber. Beide sind Prognosen, keine Fakten.

Erwartung 1: eher niedrigere Preise

Hintergrund ist eine Sonderregel nach Angaben des Zolls (§ 4a der 38. BImSchV): Übererfüllungen der Jahre 2024 und 2025 durften nicht in 2025 und 2026 übertragen werden, dürfen aber einmalig 2027 eingesetzt werden. Mehrere Anbieter erwarten daraus ein Überangebot an Quoten und deutlich niedrigere Prämien. Ein Anbieter nennt für 2027 bisher nur 180 € bei Sofortauszahlung und 220 € nach UBA-Bescheinigung (Stand September 2026, Eigenangabe).

Erwartung 2: eher gleich hohe oder höhere Preise

Auto motor und sport hält für 2027 mehr als 400 € für möglich, schreibt aber, dass es keine Garantie gebe (Stand 2. August 2026). Für diese Lesart spricht, dass die Quote von 12 auf 17,5 % steigt. Ein Anbieter bewirbt für 2027 schon ein limitiertes Angebot von 400 € (Eigenangabe).

Einen weiteren Termin gibt es noch vor dem Jahreswechsel: Das UBA muss den Emissionswert des Strommix für 2027 bis zum 31. Oktober 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichen (§ 5 Abs. 4 der 38. BImSchV). Er ist eine Rechengröße für die Anrechnung von Strom. Am 25. September 2026 lag er noch nicht vor.

So gehen Sie mit der Unsicherheit um

CO₂-Vorteil gibt für 2027 keine eigene Prognose ab. Sie können trotzdem planen:

  • Frühzeitig planen: Die Marktpreise für THG-Quoten können stark schwanken. Machen Sie sich deshalb frühzeitig Gedanken, wann Sie beantragen. Maßgeblich ist die Prämie, die Ihnen beim Antrag angezeigt wird (bei aktuellem Marktpreis, AGB Ziffer 8).
  • Chance auf höhere Preise: Ein variables Modell kann mehr bringen, aber auch weniger. Die Modelle im Überblick: THG-Prämie Vergleich.
  • Auf dem Laufenden bleiben: Der Preisalarm meldet sich per E-Mail, wenn sich die Beträge ändern.

Und: Lassen Sie die Prämie für 2026 nicht liegen, nur weil 2027 näher rückt. Beide Jahre sind unabhängig voneinander.Beide Jahre sind unabhängig voneinander: Die Vormerkung für 2027 hängt nicht vom Antrag für 2026 ab.

*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Muss ich mich zwischen 2026 und 2027 entscheiden?

Nein. Jedes Kalenderjahr ist ein eigener Antrag pro Fahrzeug. Für 2026 melden Sie sich am besten bis Ende Oktober, für 2027 können Sie sich zusätzlich vormerken lassen.Für 2026 sind Anträge bei CO₂-Vorteil nicht mehr möglich. Für 2027 können Sie sich jetzt vormerken lassen.

Gilt das neue Gesetz schon für die Prämie 2026?

Das Gesetz gilt seit dem 7. Juni 2026. Für 2026 nennt es weiter eine Quote von 12 %. Der Ablauf Ihres Antrags und der Schätzwert von 2.000 kWh bleiben unverändert.

Warum gibt es für 2027 schon Angebote, obwohl der Preis unklar ist?

Anbieter sammeln Anträge früh. Die Marktpreise für THG-Quoten können stark schwanken. Machen Sie sich deshalb frühzeitig Gedanken, wann Sie beantragen. Maßgeblich ist die Prämie, die Ihnen beim Antrag angezeigt wird (bei aktuellem Marktpreis, AGB Ziffer 8).

Wann bekomme ich die Prämie 2027 ausgezahlt?

Das läuft wie 2026: Ausgezahlt wird, sobald das Umweltbundesamt die THG-Quote bestätigt hat, und das UBA arbeitet in der Reihenfolge des Eingangs ab. Am Markt zahlen schnelle Auszahlungsmodelle meist innerhalb weniger Tage, andere Modelle erst nach der UBA-Bescheinigung.

Kann ich 2027 für ein Auto beantragen, das ich erst im Laufe des Jahres kaufe?

Ja, wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen sind und für das Fahrzeug im Jahr 2027 noch keine Mitteilung erfolgt ist. Pro Fahrzeug und Jahr wird die Prämie nur einmal bescheinigt, der Verkäufer muss Sie informieren, wenn schon eine Mitteilung vorliegt.

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