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THG-Prämie E-Roller: Welche Zweiräder Prämie bekommen.

E-Motorräder und E-Roller mit amtlichem Kennzeichen und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bekommen die THG-Prämie, bei CO₂-Vorteil 300 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis. Zweiräder mit Versicherungskennzeichen, etwa E-Roller bis 45 km/h, E-Scooter und Pedelecs, sind nicht berechtigt. Entscheidend ist der Fahrzeugschein.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · CO₂‑Vorteil Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit Kennzeichen und Fahrzeugschein: 300 €* pro Jahr
  • Berechtigt: Klassen L3e, L4e, L5e und L7e
  • Versicherungskennzeichen, E-Scooter, Pedelec: keine Prämie
  • Entscheidend sind Fahrzeugschein und Feld J
  • Auszahlung nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt
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Inhalt dieser SeiteTHG-Prämie E-Roller: Was zählt, zeigt die TabelleVersicherungskennzeichen, E-Scooter und Pedelec: keine PrämieZulassungspflichtiges E-Motorrad: Basis wie beim PkwWie die Prämie fürs Zweirad entstehtSo prüfen Sie Ihr Zweirad in 3 SchrittenWenn Ihr Zweirad leer ausgehtAntrag fürs E-Motorrad: So läuft er

THG-Prämie E-Roller: Was zählt, zeigt die Tabelle

Ob Ihr Zweirad eine THG-Prämie bekommt, hängt nicht vom Namen ab, also nicht davon, ob es „Roller“, „Scooter“ oder „Motorrad“ heißt. Es kommt darauf an, ob das Fahrzeug einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und ein amtliches Kennzeichen hat. Dann kommt eine Prämie infrage. Die Übersicht:

FahrzeugKennzeichenPrämie
E-Roller bis 45 km/h (Kleinkraftrad, L1e/L2e)VersicherungskennzeichenNein
E-Scooter (Elektrotretroller)Versicherungsplakette, keine ZulassungsbescheinigungNein
Pedeleckein Kennzeichen, rechtlich ein FahrradNein
E-Motorrad oder E-Roller mit amtlichem Kennzeichen (L3e, L4e, L5e, L7e)reguläres Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil IJa, bei CO₂-Vorteil 300 €* pro Jahr
E-Leichtkraftrad der 125er-Klasse (L3e-A1) mit Fahrzeugscheinreguläres Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil IJa, wie oben
E-Pkw (zum Vergleich)reguläres Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil IJa, bei CO₂-Vorteil 300 €* pro Jahr

Die Beträge bei CO₂-Vorteil gelten pro Fahrzeug und Jahr. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8).

Hat Ihr Roller ein Versicherungskennzeichen, ist die Frage damit beantwortet: keine Prämie. Hat Ihr Zweirad einen Fahrzeugschein und ein amtliches Kennzeichen, zählt zusätzlich die Klasse in Feld J. Bei CO₂-Vorteil sind das L3e, L4e, L5e und L7e. Für die THG-Prämie E-Roller gilt also: Fahrzeugschein ja, Versicherungskennzeichen nein.

Versicherungskennzeichen, E-Scooter und Pedelec: keine Prämie

Kleine E-Roller bis 45 km/h (Klassen L1e und L2e) fahren mit Versicherungskennzeichen. Sie sind nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 3 Abs. 3 FZV) zulassungsfrei und haben keine Zulassungsbescheinigung Teil I. Für diese Fahrzeuge gibt es keinen Schätzwert, den das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigen könnte (§ 7 Abs. 1 Satz 3 der 38. BImSchV). Ohne Schätzwert gibt es keine Prämie.

E-Scooter, also Elektrotretroller, tragen eine Versicherungsplakette und haben keinen Fahrzeugschein. Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt Ihnen die Grundlage für einen Antrag.

Der Grund liegt also nicht in der Leistung oder im Preis, sondern darin, ob das Fahrzeug einen Fahrzeugschein hat. Auch ein E-Leichtkraftrad der 125er-Klasse (L3e-A1) gehört nicht in diese Gruppe, sofern es ein amtliches Kennzeichen und einen Fahrzeugschein hat.

Zulassungspflichtiges E-Motorrad: Basis wie beim Pkw

Ein E-Motorrad oder E-Roller mit Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I kann die THG-Prämie bekommen. Für Klassen ohne eigenen Wert gilt der Auffangwert von 2.000 kWh pro Jahr, also dieselbe Basis wie beim E-Pkw. Auch der ADAC nennt dieselbe Prämie wie für E-Pkw.

Welche L-Unterklassen Ihr Fahrzeug hat, erkennen Sie an Feld J. Bei CO₂-Vorteil sind die Klassen L3e, L4e, L5e und L7e berechtigt. Im Zweifel zählt der Eintrag in Ihrer Zulassungsbescheinigung und nicht die Bezeichnung des Herstellers.

Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie für E-Zweiräder mit Kennzeichen 300 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis (Stand Oktober 2026).

Motorrad-Prämie prüfen

Foto der Zulassungsbescheinigung hochladen, der Antrag dauert etwa 2 Minuten.

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Wie die Prämie fürs Zweirad entsteht

Privates Laden lässt sich nicht messen. Deshalb bescheinigt das UBA bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen einen pauschalen Schätzwert für den Ladestrom. Die CO₂-Einsparung wird auf die Quote angerechnet, die Mineralölunternehmen als Quotenverpflichtete erfüllen müssen. Sie kaufen diese Mengen über Anbieter, und von dort kommt das Geld. Das UBA zahlt selbst nichts. Wie das Zusammenspiel funktioniert, erklärt die Seite THG-Quote.

Weil der Wert pauschal pro Fahrzeug gilt, spielt es keine Rolle, wie viel Sie fahren. Ein Motorrad, das nur am Wochenende läuft, bekommt denselben Pauschalwert wie ein täglich genutztes. Einen Stromnachweis brauchen Sie nicht.

So prüfen Sie Ihr Zweirad in 3 Schritten

  1. Haben Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I? Wenn nicht, fahren Sie vermutlich mit Versicherungskennzeichen oder Plakette. Dann gibt es keine Prämie.
  2. Lesen Sie Feld J (Fahrzeugklasse). Bei CO₂-Vorteil sind L3e, L4e, L5e und L7e berechtigt.
  3. Prüfen Sie den Halter. Nur wer dort steht, kann beantragen.

Für den Antrag brauchen Sie die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung in guter Qualität. Zu den Pflichtangaben zählen Halter, Erstzulassung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Klasse. Unleserliche Kopien führen zur Ablehnung.

Wenn Ihr Zweirad leer ausgeht

Haben Sie ein zulassungsfreies Zweirad, bleibt die Prämie für dieses Fahrzeug aus. Das gilt für Roller mit Versicherungskennzeichen, E-Scooter und Pedelecs. Das UBA bescheinigt für diese Fahrzeuge nichts. Prüfen Sie stattdessen, ob Sie ein weiteres Fahrzeug haben, das berechtigt ist, etwa ein reines E-Auto im Haushalt. Welche Autos zählen, zeigt die Übersicht THG-Prämie: welche Autos.

Antrag fürs E-Motorrad: So läuft er

Der Ablauf entspricht dem beim E-Auto: Foto hochladen, den Rest übernimmt CO₂-Vorteil, Prämie erhalten. Der Service kostet Sie nichts: Was wir über Ihre Prämie hinaus erlösen, ist unsere Vergütung. Für 2026 empfehlen wir die Anmeldung bis Ende Oktober, damit wir genug Vorlauf haben.Für 2027 können Sie sich jetzt vormerken lassen. Das UBA zahlt nichts, es stellt nur die Bescheinigung aus. Ausgezahlt wird, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Einzelverträge zwischen einem Halter und einem Quotenverpflichteten über kleine Mengen hält das UBA für unwahrscheinlich, deshalb bündeln Anbieter die Anträge. Hinzu kommt seit dem 17.04.2026 eine UBA-Gebühr von 94,60 € bis 6.500 € je Bescheinigung. Alle Schritte stehen im Ratgeber THG-Prämie beantragen.

Die Unterschiede zwischen Garantie, Sofortauszahlung und variabler Prämie am Markt erklärt die Seite zum THG-Prämie Vergleich.

*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Gilt die THG-Prämie auch für E-Scooter und Pedelecs?

Nein. Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder, E-Scooter haben eine Versicherungsplakette. Beide haben keine Zulassungsbescheinigung Teil I. Ohne diese gibt es keine Grundlage für einen Antrag.

Bekomme ich die THG-Prämie für ein 125er E-Motorrad?

Ja, wenn das Fahrzeug einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und ein amtliches Kennzeichen hat. Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie für E-Zweiräder der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e 300 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis. Ohne Fahrzeugschein, etwa bei Versicherungskennzeichen, gibt es keine Prämie.

Kann ich die Prämie für einen gebrauchten E-Roller beantragen?

Ja, wenn der E-Roller zulassungspflichtig ist und Sie als Halter in der Zulassungsbescheinigung stehen. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr gibt es die Prämie aber nur einmal. Fragen Sie den Verkäufer, ob für dieses Jahr schon beantragt wurde, bevor Sie kaufen.

Bekomme ich für E-Motorrad und E-Auto zwei Prämien?

Ja, wenn Sie bei beiden Fahrzeugen Halter sind und beide berechtigt sind. Der Pauschalwert wird pro Fahrzeug und Kalenderjahr bescheinigt. Sie können pro Jahr aber nur einen Dritten bestimmen, der die Anträge stellt.

Warum wurde mein Antrag für das E-Motorrad abgelehnt?

Mögliche Gründe: Die Fahrzeugklasse in Feld J ist nicht berechtigt, die Kopie war unleserlich oder unvollständig, oder für das Fahrzeug wurde in diesem Jahr schon beantragt.

Gelten für E-Roller 2027 andere Werte?

Bis Anfang Oktober 2026 gibt es keine neue Bekanntmachung der Schätzwerte. Die 2.000 kWh gelten weiter. Wie sich die Euro-Beträge 2027 entwickeln, ist nicht vorhersagbar. Mehr unter THG-Prämie 2027.

Ohne Kosten für Sie

Zulassungspflichtiges E-Motorrad? Prämie prüfen.

2 Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein – den Rest machen wir.

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