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CO₂-Vorteil › Ratgeber › E-Transporter, Bus & Lkw

THG-Prämie E-Transporter, E-Bus und E-Lkw: Das gibt es je Fahrzeugklasse.

Die THG-Prämie E-Transporter folgt denselben Regeln wie beim Pkw, aber mit höheren Pauschalwerten: 3.000 kWh für Transporter bis 3,5 t, 72.000 kWh für Busse. Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie für E-Transporter der Klasse N1 435 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis, schwerere Klassen auf Anfrage. Hier finden Sie die Klassen, die Marktspannen mit Datum und den Faktor 4 ab 2027.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · CO₂‑Vorteil Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
  • N1-Transporter: 3.000 kWh, bei CO₂-Vorteil 435 €*
  • Busse (M3) und schwere Lkw: bei CO₂-Vorteil auf Anfrage
  • Die Klasse steht im Fahrzeugschein in Feld J
  • Faktor 4 für Busse und schwere Lkw ab 2027
  • Nur reine Batterie-Fahrzeuge, keine Brennstoffzelle
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Inhalt dieser SeiteTHG-Prämie E-Transporter bis E-Bus: die Klassen im ÜberblickFahrzeugklasse im Fahrzeugschein finden: Feld JE-Transporter (N1): Was 2026 gezahlt wirdE-Bus (M3) und E-Lkw (N2, N3): auf AnfrageFaktor 4 ab 2027 für Busse und schwere LkwFlottenbetreiber: Halter, Bündelung, Zeitplan

THG-Prämie E-Transporter bis E-Bus: die Klassen im Überblick

Die THG-Prämie wird pro Fahrzeug und Kalenderjahr über einen Pauschalwert in Kilowattstunden (kWh) bescheinigt, auch Schätzwert genannt. Er hängt von der Fahrzeugklasse ab. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) gibt ihn im Bundesanzeiger bekannt. Die aktuell gültige Bekanntmachung stammt vom 28.08.2023, eine neuere gab es bis Ende September 2026 nicht.

KlasseFahrzeugartSchätzwert pro Fahrzeug und Jahr
M1Pkw (zum Vergleich)2.000 kWh
N1leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, zum Beispiel E-Transporter3.000 kWh
N2Nutzfahrzeuge von 3,5 bis 12 t20.600 kWh
N3Nutzfahrzeuge über 12 t33.400 kWh
M3Busse72.000 kWh
Übrige zulassungspflichtige Klassen, zum Beispiel M2Auffangwert der Bekanntmachung2.000 kWh

Die Zahl in kWh ist amtlich, der Euro-Betrag nicht. Er entsteht am Markt und unterscheidet sich je Anbieter. Geld kommt nie vom UBA: Das Amt stellt nur die Bescheinigung aus, die Prämie wird danach ausgezahlt. Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie für N1 435 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis (Stand Oktober 2026); N2, N3 und M3 auf Anfrage. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8).

Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein finden: Feld J

Die Klasse Ihres Fahrzeugs steht auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld J. Dort finden Sie Angaben wie M1, N1, N2, N3 oder M3. So gehen Sie vor:

  1. Nehmen Sie die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Hand.
  2. Lesen Sie Feld J und vergleichen Sie den Eintrag mit der Tabelle oben.
  3. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen als Halter eingetragen ist. Nur der Halter ist berechtigt.
  4. Fotografieren Sie die Vorderseite scharf. Alle Pflichtangaben müssen lesbar sein, darunter Halter, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fahrzeugklasse.

Fehlt die Fahrzeugklasse oder ist die Kopie unleserlich, wird der Antrag abgelehnt.

E-Transporter (N1): Was 2026 gezahlt wird

Für die THG-Prämie E-Transporter der Klasse N1 erhalten Sie bei CO₂-Vorteil 435 € pro Fahrzeug und Jahr bei aktuellem Marktpreis (Stand Oktober 2026). Zur Einordnung des Marktes, ohne Bezug auf CO₂-Vorteil: Anbieter nannten Ende September und Anfang Oktober 2026 für N1 rund 450 bis 575 € pro Fahrzeug und Jahr, teils inklusive Neukundenbonus. Die Werte stammen von Anbieter-Seiten. Sie sind eine Momentaufnahme und kein Festbetrag.

Ein Rechenbeispiel: Betreiben Sie fünf E-Transporter der Klasse N1, sind das bei CO₂-Vorteil bis zu 2.175 € pro Jahr. Der tatsächliche Betrag folgt dem Marktpreis.

Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie die Auszahlung, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Am Markt zahlen Garantie-Modelle oft erst nach der UBA-Bescheinigung, und einzelne Anbieter bewerben höhere Beträge als variable Obergrenze, ohne Garantie. Worauf Sie beim Modell achten sollten, steht im THG-Prämie Vergleich.

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E-Bus (M3) und E-Lkw (N2, N3): auf Anfrage

Je schwerer das Fahrzeug, desto höher der Pauschalwert und desto größer der Euro-Betrag. Für diese Klassen nennt CO₂-Vorteil keinen Betrag vorab, sondern bietet auf Anfrage an. Zur Orientierung, als reine Marktbeobachtung ohne Bezug auf CO₂-Vorteil, sahen die Anbieterangaben Ende September und Anfang Oktober 2026 so aus:

KlasseAngebote pro Fahrzeug und JahrHinweis
M3 (Bus)rund 10.850 bis 12.650 €teils inklusive 50 € Neukundenbonus
N3rund 4.800 bis 5.895 €zur Einordnung
N2rund 3.140 bis 3.655 €zur Einordnung

Einzelne Anbieter bewarben im Juni 2026 für Busse variable Obergrenzen bis 17.350 €. Das ist keine Garantie. Alle Zahlen sind Anbieterangaben ohne Gewähr. Bei Bussen machen schon kleine Prozentunterschiede dreistellige Euro-Beträge aus, deshalb lohnt sich bei hohen Beträgen eine Anfrage mit den genauen Fahrzeugdaten.

Nicht berechtigt sind Brennstoffzellen-Busse und Plug-in-Hybride. Die Prämie gibt es nur für reine Batterie-E-Fahrzeuge.

Faktor 4 ab 2027 für Busse und schwere Lkw

Strom für E-Fahrzeuge wird auf die Quote nicht einfach einmal angerechnet, sondern mehrfach. Für Strom gilt derzeit der Faktor 3. Das seit dem 07.06.2026 geltende Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 163) sieht für Busse und schwere Lkw (M3 und N3) ab 2027 den Faktor 4 vor. Dadurch steigt die anrechenbare Menge um ein Drittel. Danach sinkt der Faktor schrittweise und liegt ab 2040 bei 1.

Was das für die Prämie in Euro bedeutet, ist offen. Die Quote steigt 2027 auf 17,5 %, der Marktpreis hängt aber von Angebot und Nachfrage ab. Eine Prognose gibt es nicht, und für 2027 wurde bisher kein neuer Schätzwert bekannt gegeben. Wie Sie sich für 2027 vormerken lassen, steht unter THG-Prämie 2027.

Flottenbetreiber: Halter, Bündelung, Zeitplan

Betreiben Sie viele Nutzfahrzeuge, gelten drei Grundregeln:

  • Der Halter zählt. Anspruch hat, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Bei geleasten Fahrzeugen kann das die Leasinggesellschaft sein, siehe THG-Prämie Leasing.
  • Ein Dritter pro Halter und Jahr. Sie können nur einen Dritten bestimmen, der die Anträge beim UBA stellt. Bei zwei Anbietern drohen Ablehnungen.
  • Einmal pro Fahrzeug und Jahr. Wer zuerst beantragt, bekommt die Prämie. Kaufen Sie ein gebrauchtes Fahrzeug, fragen Sie nach, ob für dieses Jahr schon beantragt wurde.

Für jedes Fahrzeug reichen Sie einen eigenen Antrag mit eigenem Fahrzeugschein ein; auf der Danke-Seite können Sie direkt ein weiteres Fahrzeug einreichen. Für Flotten gibt es unter der Fahrzeugauswahl den Link „Mehrere Fahrzeuge oder Flotte? Hier anfragen“.

Die Buchhaltung für Unternehmen erklärt der Ratgeber THG-Prämie Firmenwagen. Für 2026 melden Sie sich am besten bis Ende Oktober.Für 2027 können Sie sich jetzt vormerken lassen. Die UBA-Frist am 15. November betrifft nur Anbieter, nicht Sie. Bei hohen Beträgen lohnt es sich, nicht bis zum letzten Tag zu warten. Für schwere Fahrzeuge fragen Sie bei CO₂-Vorteil an. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.

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Wir übernehmen den Papierkram.

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*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Profitiert mein E-Transporter 2027 vom Faktor 4?

Nein. Der Faktor 4 gilt nur für Busse und schwere Lkw der Klassen M3 und N3. Für Pkw, N1 und N2 ändert sich der Faktor nicht.

Kann ich die Prämie für meine Flotte selbst beim UBA beantragen?

Formal darf ein Halter selbst beantragen. Das UBA zahlt aber nichts, es stellt nur eine Bescheinigung aus, und seit dem 17.04.2026 kostet jede 94,60 € bis 6.500 €. Erst wenn ein Mineralölunternehmen als Quotenverpflichteter die Menge abnimmt, gibt es Geld. Deshalb nutzen die meisten Halter einen Anbieter.

Wann zahlt der Anbieter bei hohen Beträgen wie beim E-Bus aus?

Für Busse und schwere Lkw klärt CO₂-Vorteil Betrag und Auszahlung auf Anfrage. Auch für E-Transporter der Klasse N1 kommt das Geld, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Am Markt zahlen Garantie-Modelle typischerweise nach der UBA-Bescheinigung, variable Modelle nach dem Verkauf der Quote. Mehr unter THG-Prämie Auszahlung.

Muss ich nachweisen, wie viel Strom mein E-Lkw geladen hat?

Nein. Für nicht öffentliches Laden gilt der Pauschalwert pro Fahrzeug, einen Stromnachweis brauchen Sie nicht. Betreiben Sie eigene öffentlich zugängliche Ladepunkte, gilt dafür ein eigenes Verfahren.

Ist die THG-Prämie für Nutzfahrzeuge steuerpflichtig?

Im Betriebsvermögen ist die Prämie Betriebseinnahme und damit ertragsteuerpflichtig. Das ist keine Steuerberatung, Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater. Einen Überblick gibt die Seite THG-Prämie Steuer.

Ohne Kosten für Sie

Transporter, Bus oder Lkw: Prämie anfragen.

2 Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein – den Rest machen wir.

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