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THG-Prämie Auszahlung: wann das Geld kommt.

Bei der THG-Prämie Auszahlung hängt die Wartezeit vom Modell ab. Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie die Auszahlung, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Vom Staat kommt kein Geld: Das UBA stellt nur die Bescheinigung aus.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · CO₂‑Vorteil Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
  • CO₂-Vorteil: sobald das Umweltbundesamt den Antrag bestätigt hat
  • Schneller, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind
  • Am Markt: Garantie oft erst nach 3 bis 6 Monaten
  • Das UBA zahlt nichts, es bescheinigt nur
  • Unleserlicher Fahrzeugschein stoppt oder verzögert Anträge
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Inhalt dieser SeiteSo läuft die THG-Prämie Auszahlung abWie lange dauert es? Dauer je AuszahlungsmodellWas das UBA damit zu tun hat: Bearbeitungsstand und GebührenWas die Auszahlung verzögertWas bekommen Sie wann? Ein Rechenbeispiel

So läuft die THG-Prämie Auszahlung ab

  1. Antrag beim Anbieter. Sie geben Name und E-Mail an und laden ein Foto der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins hoch. Bei CO₂-Vorteil dauert das etwa 2 Minuten, wir übernehmen den Papierkram. Die IBAN erfragen wir erst, sobald Ihr Antrag bestätigt ist.
  2. Prüfung und Bündelung. CO₂-Vorteil prüft die Unterlagen und bündelt viele Anträge.
  3. Einreichung beim UBA. Das Umweltbundesamt bescheinigt, welche Strommenge für Ihr Fahrzeug angerechnet wird.
  4. Verkauf an Quotenverpflichtete. CO₂-Vorteil verkauft die Menge selbst oder über spezialisierte Händler an Mineralölunternehmen, die eine Quote erfüllen müssen (so funktioniert die THG-Quote).
  5. Auszahlung. Die Prämie wird auf Ihre IBAN überwiesen. Bei CO₂-Vorteil kommt sie, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat.

Das Geld kommt immer vom Anbieter. Das UBA zahlt keine Prämie, es stellt nur eine Bescheinigung aus. Bei CO₂-Vorteil zahlen Sie nichts: Was wir über Ihre Prämie hinaus erlösen, ist unsere Vergütung. Welche Unterlagen Sie genau brauchen, steht unter THG-Prämie beantragen.

Wie lange dauert es? Dauer je Auszahlungsmodell

ModellWann kommt das Geld?Das sollten Sie wissen
Sofortauszahlung1 bis 3 Werktage, teils bis etwa eine WocheDer Anbieter geht in Vorleistung. Dafür fällt die Prämie niedriger aus, am Markt zuletzt etwa 200 bis 350 € (Stand September/Oktober 2026).
Garantierter BetragNach der UBA-Bescheinigung, je nach Bedingungen auch erst nach dem Weiterverkauf der Quote.Der Betrag steht vorab fest, meist 300 bis 400 € (Stand September/Oktober 2026). Lesen Sie den Auszahlungszeitpunkt in den Bedingungen.
VariabelNach dem Verkauf der QuoteDie Höhe hängt vom Erlös ab. Beworben wird oft eine Obergrenze („bis zu“), sicher ist nur, was in den Bedingungen steht.

Diese Marktangaben stammen von Anbietern. Sie schwanken mit der Auslastung des UBA. Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie die Auszahlung, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Wie Sie die Modelle gegeneinander abwägen, steht im THG-Prämie Vergleich.

Was das UBA damit zu tun hat: Bearbeitungsstand und Gebühren

Das UBA arbeitet Anträge strikt in der Reihenfolge des Eingangs ab.

Ein digitales Antragsverfahren gibt es noch nicht. Das UBA schreibt, das Fachverfahren stehe aktuell nicht zur Verfügung. Anträge laufen per E-Mail mit verbindlichen Excel-Formularen.

Seit dem 17. April 2026 erhebt das UBA Gebühren von 94,60 bis 6.500 € je Bescheinigung und kann die Bescheinigung von der vorherigen Zahlung abhängig machen. Für Einzelpersonen ist ein Direktantrag deshalb praktisch unwirtschaftlich. Er führt außerdem nicht automatisch zu Geld: Das UBA hält es für unwahrscheinlich, dass Quotenverpflichtete Einzelverträge über kleine Mengen schließen. Darum bündeln Anbieter die Fahrzeuge.

Was die Auszahlung verzögert

Diese vier Punkte können eine Auszahlung verzögern oder ganz stoppen. Alle lassen sich vermeiden.

Unleserlicher Fahrzeugschein

Auf der Vorderseite müssen lesbar sein: Halter, Datum der Erstzulassung, Datum der aktuellen Zulassung (Feld I), Fahrzeugidentifikationsnummer und Fahrzeugklasse (Feld J). Unleserliche oder unvollständige Kopien lehnt das UBA ab (§ 8 Abs. 5 der 38. BImSchV). Fotografieren Sie bei gutem Licht, ohne Spiegelung, mit allen vier Ecken im Bild. Die Rückseite brauchen Sie laut UBA nicht.

Halterwechsel im Jahr

Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die Prämie nur einmal bescheinigt werden, egal wie viele Halter es gab. Wer zuerst einreicht, bekommt sie, spätere Anträge für dasselbe Fahrzeug scheitern. Anteilig gibt es nichts. Der Verkäufer muss den Käufer informieren, wenn für das Fahrzeug im laufenden Jahr schon eine Mitteilung erfolgte (§ 7 Abs. 5 der 38. BImSchV). Das UBA gibt dazu vorab keine Auskunft. Haben Sie ein Auto gebraucht gekauft, fragen Sie den Vorbesitzer.

Falsche IBAN

Ein Zahlendreher in der IBAN lässt die Überweisung scheitern oder verzögert sie. Prüfen Sie sie vor dem Absenden.

Doppelantrag

Pro Halter kann pro Jahr nur ein Anbieter als „Dritter“ bestimmt werden (§ 5 Abs. 2 der 38. BImSchV). Wer sich bei zwei Anbietern anmeldet, riskiert, dass der zweite Antrag abgelehnt wird. Vergleichen Sie vorher und beantragen Sie nur einmal.

Was bekommen Sie wann? Ein Rechenbeispiel

Grob und ohne Gewähr, für einen Antrag Ende Oktober 2026. Die Marktbeträge sind Spannen vom Herbst 2026. Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie für Pkw 300 € pro Jahr bei aktuellem Marktpreis. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8).

  • Bei CO₂-Vorteil: Das Geld kommt, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat – das kann einige Wochen dauern. Das hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab.
  • Garantierter Betrag am Markt: Viele Anbieter zahlen erst nach der UBA-Bescheinigung oder nach dem Weiterverkauf der Quote. Garantierte Beträge liegen dort meist bei 300 bis 400 €.
  • Variables Modell: Ausgezahlt wird nach dem Verkauf der Quote. Einen festen Termin gibt es nicht, die Höhe steht erst dann fest.

Am Markt gilt oft: Wer früh Geld sieht, bekommt eher weniger. Fragen Sie bei jedem Anbieter nach Auszahlungszeitpunkt und Betrag.

Zum Zeitplan: Für 2026 stellen Sie den Antrag am besten bis Ende Oktober.Zum Zeitplan: Für 2027 können Sie sich jetzt vormerken lassen. Wie die Fristen zusammenhängen, steht unter THG-Prämie Frist 2026. Ob Sie auf die Auszahlung Steuern zahlen, klärt der Ratgeber THG-Prämie Steuer.

Prämie prüfen lassen

CO₂-Vorteil übernimmt den Antrag, ausgezahlt wird nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

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*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Was tun, wenn die Auszahlung länger dauert als angegeben?

Schauen Sie zuerst in die Bedingungen: Zahlt Ihr Anbieter nach der UBA-Bescheinigung oder nach dem Verkauf der Quote? Fragen Sie dann beim Anbieter nach dem Stand, denn er reicht ein und zahlt aus.

Warum zahlt eine Sofortauszahlung am Markt oft weniger?

Der Anbieter geht in Vorleistung und wartet selbst auf UBA-Bescheinigung und Verkauf. Dafür kommt das Geld früher.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Das UBA lehnt zum Beispiel unleserliche oder unvollständige Fahrzeugschein-Kopien ab, und ein Fahrzeug kann pro Jahr nur einmal bescheinigt werden. Dann gibt es über diesen Antrag keine Prämie. Ob eine korrigierte Einreichung noch möglich ist, hängt von der Frist und vom Anbieter ab.

Muss ich die UBA-Gebühr selbst zahlen?

Bei CO₂-Vorteil zahlen Sie als Halter nichts. Die Gebühr betrifft die Bescheinigung beim UBA, die der Anbieter beantragt.

Kann ich die Auszahlung beschleunigen?

Mit lesbarer Fahrzeugschein-Kopie, richtiger IBAN und einem frühen Antrag. Das UBA arbeitet nach Eingang ab, wer früher beim Anbieter ist, kann früher eingereicht werden. Bei CO₂-Vorteil wird ausgezahlt, sobald das Umweltbundesamt den Antrag bestätigt hat.

Ohne Kosten für Sie

Finden Sie das Modell, das zu Ihrem Zeitplan passt.

2 Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein – den Rest machen wir.

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