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THG-Prämie Firmenwagen: Wem sie zusteht und wie Sie sie verbuchen.

Für die THG-Prämie Firmenwagen gilt dieselbe Regel wie überall: Anspruch hat, wer im Fahrzeugschein als Halter steht. Bei Firmenwagen und Flotten ist das meist das Unternehmen. Hier erfahren Sie, was für Dienstwagenfahrer gilt, wie Sie mehrere Fahrzeuge abwickeln und wie die Prämie in die Buchhaltung gehört.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · CO₂‑Vorteil Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
  • Anspruch hat der Halter, bei Firmenwagen oft das Unternehmen
  • Firmen und Flotten sind wie Privatpersonen berechtigt
  • Dienstwagen: Prämie meist beim Arbeitgeber
  • Im Betriebsvermögen ist die Prämie Betriebseinnahme
  • Bei CO₂-Vorteil 300 €* pro E-Pkw und Jahr
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Inhalt dieser SeiteTHG-Prämie Firmenwagen: Das Unternehmen als HalterFlotte: viele Fahrzeuge, ein AnbieterBeispielrechnung für eine FlotteDienstwagen: Das gilt für Sie als FahrerSelbstständige und EinzelunternehmerBuchhaltung: So behandeln Sie die Prämie

THG-Prämie Firmenwagen: Das Unternehmen als Halter

Die THG-Prämie bekommt nicht der Fahrer und nicht der Eigentümer, sondern der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil I. Ob das eine natürliche oder eine juristische Person ist, spielt keine Rolle. Eine GmbH oder ein Einzelunternehmer ist genauso berechtigt wie eine Privatperson.

Ein Beispiel: Eine GmbH least zehn E-Autos und ist in allen zehn Fahrzeugscheinen als Halter eingetragen. Dann kann die GmbH die Prämie für alle zehn Fahrzeuge beantragen. Steht bei einem Fahrzeug ein Mitarbeiter als Halter, ist dieser Mitarbeiter für das Fahrzeug berechtigt, nicht die GmbH.

Die Voraussetzungen sind für alle gleich: Das Fahrzeug ist ein reines Batterie-E-Fahrzeug und zugelassen. Plug-in-Hybride im Fuhrpark gehen leer aus, Details stehen unter THG-Prämie Hybrid.

Ist ein Firmenwagen geleast, zählt ebenfalls der Eintrag im Fahrzeugschein und nicht der Leasingvertrag allein. Wie Sie das prüfen, steht im Ratgeber THG-Prämie Leasing.

Flotte: viele Fahrzeuge, ein Anbieter

Für jedes Fahrzeug gilt der Pauschalwert einzeln: 2.000 kWh pro E-Pkw und Kalenderjahr. Mehr Fahrzeuge bedeuten also mehr Prämien, aber auch mehr Papier. Pro Fahrzeug brauchen Sie die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Lesbar sein müssen darauf der Halter, das Datum der Erstzulassung, das Datum der aktuellen Zulassung (Feld I), die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrzeugklasse (Feld J). Unleserliche oder unvollständige Kopien führen zur Ablehnung.

So gehen Sie bei einer Flotte vor:

  1. Listen Sie alle Fahrzeuge mit Halter, Kennzeichen und Antriebsart auf.
  2. Sortieren Sie Plug-in-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge aus. Nur reine Batterie-E-Fahrzeuge sind berechtigt.
  3. Prüfen Sie bei jedem Fahrzeug, ob Ihr Unternehmen als Halter eingetragen ist.
  4. Klären Sie bei gebraucht gekauften Fahrzeugen, ob für dieses Jahr schon beantragt wurde. Das UBA prüft das nicht vorab.
  5. Geben Sie alle Fahrzeuge über einen Anbieter ab.

Zum letzten Punkt: Pro Halter und Jahr kann nur ein einziger Dritter bestimmt werden (§ 5 Abs. 2 der 38. BImSchV). Verteilen Sie Ihre Fahrzeuge deshalb nicht auf mehrere Anbieter, ohne das vorher zu klären. Für jede Bescheinigung verlangt das UBA zudem seit dem 17.04.2026 zwischen 94,60 € und 6.500 €. Anbieter fassen die Anträge zusammen und übernehmen den Weg zum Amt.

Für jedes Fahrzeug reichen Sie einen eigenen Antrag mit eigenem Fahrzeugschein ein; auf der Danke-Seite können Sie direkt ein weiteres Fahrzeug einreichen. Für Flotten gibt es unter der Fahrzeugauswahl den Link „Mehrere Fahrzeuge oder Flotte? Hier anfragen“.

Planen Sie früh: Für 2026 melden Sie Ihre Fahrzeuge am besten bis Ende Oktober an, die Vormerkung für 2027 bleibt als Fallback.Planen Sie früh: Für 2027 können Sie Ihre Fahrzeuge jetzt vormerken lassen. Für Sie zählt der Annahmeschluss des Anbieters, nicht die UBA-Frist am 15. November, die nur für Anbieter gilt. Mehr dazu unter THG-Prämie Frist 2026.

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Wir kümmern uns um den Papierkram.

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Beispielrechnung für eine Flotte

Die Zahlen sind Rechenbeispiele, keine Zusage: Bei CO₂-Vorteil gibt es für E-Pkw 300 € pro Fahrzeug und Jahr bei aktuellem Marktpreis (Stand Oktober 2026; für Unternehmen zuzüglich Umsatzsteuer, soweit umsatzsteuerpflichtig). Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Daraus ergibt sich:

Flotte (E-Pkw)Betrag pro Jahr (300 €* je Fahrzeug)
5 Fahrzeuge1.500 €*
20 Fahrzeuge6.000 €*
50 Fahrzeuge15.000 €*

Transporter, Busse und Lkw haben höhere Pauschalwerte, die Klassen und Beträge finden Sie unter THG-Prämie E-Transporter und Nutzfahrzeuge. Plug-in-Hybride in der Flotte rechnen Sie mit 0 €.

Dienstwagen: Das gilt für Sie als Fahrer

Bei Dienstwagen ist meist der Arbeitgeber Halter. Dann steht ihm die Prämie zu, und Sie als Fahrer haben keinen Anspruch. Für Sie hat das keine Lohnsteuerfolgen.

Anders ist es in zwei Fällen: Sie stehen selbst als Halter im Fahrzeugschein, oder Ihr Arbeitgeber bestätigt Ihnen, dass Sie die Prämie beantragen dürfen. Dann können Sie sie erhalten. Sie ist in diesem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Lesen Sie vorher die Dienstwagenvereinbarung, denn dort können Abtretungsklauseln stehen.

Führen Sie ein Fahrtenbuch oder greift bei Ihnen die Kostendeckelung der 1-%-Regel, mindert die Prämie die Gesamtkosten des Fahrzeugs. Was das für Ihre Versteuerung heißt, klärt Ihr Steuerberater.

Selbstständige und Einzelunternehmer

Sind Sie selbstständig, kommt es auf zwei Fragen an: Wer ist Halter, und gehört das Auto zum Betriebsvermögen? Steht Ihr Name im Fahrzeugschein, sind Sie berechtigt. Fahren Sie das E-Auto im Privatvermögen, ist die Prämie laut Finanzverwaltung nicht einkommensteuerpflichtig. Gehört es zum Betriebsvermögen, ist sie Betriebseinnahme.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Die Prämie zählt für sie trotzdem als Betriebseinnahme und damit zum Umsatz. Für Sonderfälle ist ein Steuerberater die richtige Adresse.

Buchhaltung: So behandeln Sie die Prämie

Dieser Abschnitt ist ein Überblick und keine Steuerberatung. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen gilt:

  • Ertragsteuer: Die Prämie ist Betriebseinnahme. Sie unterliegt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und gegebenenfalls der Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuer: Der Verkauf der THG-Quote ist eine steuerbare unternehmerische Leistung. Ist Ihr Unternehmen regelbesteuert und vorsteuerabzugsberechtigt, stellen Anbieter in der Praxis Gutschriften mit 19 % Umsatzsteuer aus.

Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt von Ihrer Situation ab. Eine Übersicht für Privat- und Geschäftskunden bietet die Seite THG-Prämie Steuer.

*Pro Fahrzeug für das Jahr 2026 bei aktuellem Marktpreis, vorausgesetzt das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote. Sinkt der Marktpreis bis zum Verkauf, kann die Prämie geringer ausfallen (AGB Ziffer 8). Für Unternehmen zzgl. USt, soweit umsatzsteuerpflichtig.*Aktueller Richtwert pro Fahrzeug. Die verbindliche Prämie für 2027 nennen wir Ihnen vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Ist die THG-Prämie für Firmenfahrzeuge höher als für Privatautos?

Nein. Für E-Pkw der Klasse M1 gilt ein einheitlicher Pauschalwert von 2.000 kWh pro Jahr, unabhängig davon, wer Halter ist. Höhere Werte gibt es für Transporter, Busse und Lkw.

Welche Unterlagen brauche ich für Firmenfahrzeuge?

Pro Fahrzeug die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Dazu kommen Name, E-Mail-Adresse und IBAN. Einen Stromnachweis brauchen Sie nicht.

Was passiert, wenn ich ein Fahrzeug aus der Flotte im laufenden Jahr verkaufe?

Pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird die Prämie nur einmal bescheinigt, und zwar für den, der zuerst beantragt. Einen anteiligen Anspruch gibt es nicht. Beantragen Sie deshalb vor dem Verkauf. Ist schon eine Mitteilung erfolgt, müssen Sie den Käufer darüber informieren.

Wann wird die Prämie bei Firmenwagen ausgezahlt?

Bei CO₂-Vorteil erhalten Sie die Auszahlung, sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt hat. Mehr unter THG-Prämie Auszahlung.

Ohne Kosten für Sie

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2 Minuten, ein Foto vom Fahrzeugschein – den Rest machen wir.

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